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eingestellt am 18. Jan 2021
Hallo Leute,
ich habe einen Neuwagen im Oktober 2020 bestellt. Die Auslieferung erfolgte aber nun im Januar 2021 und der Händler fordert nun 3% zusätzlich vom Kaufpreis, muss ich die nun bezahlen?
Der Händler hat mir nun folgenden Link einer Kanzlei zugesendet nachdem ich mich auf ADAC berufen hatte.
Im Internet unterscheiden sich die Aussagen dazu...
Im Kaufvertrag steht es so formuliert: Kaufpreis netto zzgl. MwSt. 16,0% dann darunter der Bruttokaufpreis und darunter der Preis in Worten.
Danke für eure Hilfe schon Mal.
ich habe einen Neuwagen im Oktober 2020 bestellt. Die Auslieferung erfolgte aber nun im Januar 2021 und der Händler fordert nun 3% zusätzlich vom Kaufpreis, muss ich die nun bezahlen?
Der Händler hat mir nun folgenden Link einer Kanzlei zugesendet nachdem ich mich auf ADAC berufen hatte.
Im Internet unterscheiden sich die Aussagen dazu...
Im Kaufvertrag steht es so formuliert: Kaufpreis netto zzgl. MwSt. 16,0% dann darunter der Bruttokaufpreis und darunter der Preis in Worten.
Danke für eure Hilfe schon Mal.
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100 Kommentare
sortiert nachDas Datum ist da leider irrelevant, es zählt die Formulierung des Kaufpreises bzw dessen Zusammensetzung, Zeitpunkt ist immer das Erfüllungs-/Leistungsdatum, also Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe in diesem Fall
Beziehst du dich auf dem Fall vom TE oder sprichst du vor dir hin? Der Sachverhalt wurde doch schon ausführlich erörtert, somit ist deine Ausführung gelinde gesagt Schwachsinn.
Demnach müsste die Differenz anscheinend vom Händler übernommen werden.
(bearbeitet)
Das ist richtig, fragt sich nur von wem?!
Der Vertrag zählt je nachdem wie es dort drin steht bzw formuliert ist
steht dort z.B. nur der Nettopreis plus "MwSt" ohne explizite Zahl, dann zahlt der Käufer nach... (bearbeitet)
RSV fragen, was die empfehlen.
Alles andere ist doch nur Kaffeesatzleserei.
Mir reicht es, dem Händler aber scheinbar nicht.
Naja so „absolut“ scheint es nicht zu sein, wenn man sich zB die Rechtsauskunft des ADAC anguckt...
Da kann ich es mir eigentlich nicht vorstellen, das dann noch was kommt, mit "sie müssen nochmal 3% nachzahlen".
Aber bin jetzt auf jeden Fall gespannt...
dann würde ich auch mal vorsichtig behaupten, Pech für den Händler...das allerdings durchzudrücken dürfte schwierig werden (bearbeitet)
Es geht um ca. 800€. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich.
Korrekt. Aber das braucht ihn nicht interessieren, da man davon ausgeht dass der Verbraucher das nicht ausrechnen kann. (bearbeitet)
Alternative:
Zahlung unter Vorbehalt. RSV nutzen und ggfs. Schadensersatz durch Nutzungsausfall o.ä. fordern, wenn er die Karre nicht rausrückt.
Da hilft wohl nur ein Anwaltsschreiben.
Hätte doch jedem vorher klar sein müssen, dass ab 01.01. wieder 19% gilt....Klassisches Lehrgeld bezahlt, würde ich mal sagen.
Habe ich Einfluss darauf wann das Auto von Japan nach Deutschland ankommt? Da kann der Händler wohl auch nicht einfach mal das Auto herbeizaubern vor allem in Corona Zeiten wo alles ungewiss ist, also unnötiger Kommentar deinerseits.
Da steht alles drin, einfach in den Vertrag gucken und prüfen, welche Formulierung unterschrieben wurde.
Lustig, dass der Anwalt dort ein ADAC Vertragspartner ist aber seine Ausführungen widersprechen dem link von ADAC auch nicht, steht da nur anders formuliert mit der exakt gleichen Aussage drin.
erzähl doch einfach, welche Formulierung in deinem Kaufvertrag genutzt wird... wortwörtlich exakt.
Dann wäre es Punkt 2 beim adac link und der Händler ist ein Trottel und hat sich nicht ordentlich beraten lassen. Aber das wäre dann Glück für dich aber viel Spaß beim diskutieren ...
da der Händler die 16% explizit in den Vertrag schreibt bzw. ausweist sind die in meinen Augen auch fix, aber wie schon erwähnt wurde - Recht haben, Recht bekommen ohne viel Diskussion und ggf. Anwalt wird das wohl nichts (bearbeitet)
Wohl leider ja ... weiß jetzt nicht den streitwert den die 3% ausmachen, aber das wird bestimmt im Rahmen deiner Selbstbeteiligung sein (wenn du eine Rechtschutzversicherung hast). Ansonsten musst du für dich entscheiden, wie viel Zeit und Lust du hast, dagegen vorzugehen. Er wird das Auto erstmal auf seinem Hof stehen lassen, bis du die 19% gezahlt hast.
Die berufen sich auf das Datum der Auslieferung und da gilt ja 19% wieder. Ohne Anwalt wird es wohl nichts
Halt auch abwägen, ob wegen 800€, der Händler mit Mahnung, Inkasso und co. kommen wird.
Sonst halt einfach Anwaltschreiben kosten bei dir.
dann lohnt sich das ganze für ihn wegen den streitwert wohl kaum noch, außer ist sowas wie ne BMW Niederlassung von BMW selbst, dann läuft höchstwahrscheinlich die ganze Maschinerie durch.
ja natürlich, weil er de facto 19% abführen muss und nicht auf den 3%, die er zu wenig berechnet hat, sitzen bleiben will (bearbeitet)
korrekt - deswegen ab zur RSV
Du hast Recht, zweifelsfrei. Du musst es nur noch durchgesetzt bekommen eventuell kommt eine Zahlung unter Vorbehalt in Frage, aber das sollte dann lieber ein Rechtsanwalt besprechen mit dir, da habe ich zu wenig Kompetenzen.
Sehe ich auch so. Der Händler hatte seine Chance, jetzt musst du dir eine Rechtsberatung holen.
Und genau das ist Blödsinn bzw. widerspricht der geltenden Rechtslage. Ein Link von ADAC wurde ja schon gepostet, einfach mal durchlesen.
Außerdem geht es um den Kaufvertrag, das ist etwas anderes als dein fiktives Beispiel. (bearbeitet)
Ja doch. Habe ich gelesen.
Ich führte in diesem zusammenhang aber eben auch aus, dass meiner Meinung nach selbstverständlich die 19% zu entrichten sind, weil Du das Auto in 2021 übernimmst.
Und, weil Du als Endkunde im Vorfeld wissen musst, was Dich diese Leistung am Ende kostet. Bekommst Du ein Angbot im 3./4. Quartal 2020, dann Nettopreis X + 16% Mwst. = Bruttopreis. Das ist Deine Endsumme.
Bekommst Du Deine bestellte Leitung ab 01/2021 zahlst Du eben Nettopreis X + 19% Mwst. Für die Festlegung der Mwst. kann auch Dein Vertragspartner nichts, der reicht die nur weiter.
Gibt Die Dein Vertragspartner als Angebot über Nettopreis X + ?? Mwst., zuckst Du auch mit den Achseln und fragst was Du jetzt zahlen sollst....
Und vor allem: Wie verbessert es deine Situation? Willst du dem Händler einen Link zu der Diskussion hier schicken, damit er einsichtig wird?
Dein Angebot heißt Netto+MwSt, nicht Festpreis X. Siehe auch die Ausführungen des ADAC.
Und der ADAC sagt doch genau:
"Steht im Vertrag der Nettokaufpreis zuzüglich 16 Prozent, dann müssen die 3 Prozent Differenz vom Händler übernommen werden."
Irgendwie berufst du dich darauf, sagst aber dennoch das Gegenteil (bearbeitet)