Wird bei guter Lohnbuchhaltung automatisch als 50 Tage Regelung (bzw. Sind das jetzt 70 durch Corona) steuerbefreit gerechnet und nicht auf 450€ Job. Sag das einfach beim Werksstudi
Danke für eure Hilfe, die Tätigkeit ist befristet zum 31.08, danach gehe i …Danke für eure Hilfe, die Tätigkeit ist befristet zum 31.08, danach gehe ich Vollzeit als Praktikant ins Unternehmen.Wie ich das jetzt verstanden habe gilt dies da unter 3 Monaten als gelegentlich und ich bleibe Familienversichert ohne zahlen zu müssen.
Kurzfristige Beschäftigung hat enge Grenzen und ist an vielen Bedingungen geknüpft. Eine davon: Die Beschäftigung muss von vornherein befristet sein, entweder durch vertragliche Vereinbarung oder “nach ihrer Eigenart”. Da eine anschließende Vollzeitbeschäftigung beim demselben Arbeitgeber vereinbart ist, greift die Kurzbeschäftigung nicht.
Wird bei guter Lohnbuchhaltung automatisch als 50 Tage Regelung (bzw. Sind …Wird bei guter Lohnbuchhaltung automatisch als 50 Tage Regelung (bzw. Sind das jetzt 70 durch Corona) steuerbefreit gerechnet und nicht auf 450€ Job. Sag das einfach beim Werksstudi
Also der Lohnabteilung des Unternehmens bei dem ich die Werkstudentenstelle habe den Sachverhalt schildern und die können das dann so Abrechnen, dass ich nicht zahlen muss?
AS1287
Bist du familienversichert?
Vermouth28
Wäre dann eine kurzfristige Beschäftigung, dabei wird unterschieden ob es 3 Monate oder 70 Kalendertage im Jahr je nach Arbeitszeit sind.
Sollte es mehr werden, dann würde ich bei 450 bleiben. aber ja die Buchhaltung sollte das alles korrekt wissen. Zur Not bei der Minijobzentrale nachlesen wenn du dich weiter informieren willst
Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und was du verdienst. Es sei denn, du teilst ihr das mit.
JartySharky
Bei dem konkreten Fall kann ich dir leider nicht helfen. Aber informiere dich unbedingt über die Stellung von Werkstudenten. Da gibt's einige Sonderregelungen die einem Studenten entgegenkommen. Du musst dich zwar ab 450€ krankenversichern und ein paar Euro in die Rentenkasse zahlen, bis circa 850€ bist du aber frei von sonstigen Abgaben.
Kraule_Mirnsack Autor*in
Danke für eure Hilfe, die Tätigkeit ist befristet zum 31.08, danach gehe ich Vollzeit als Praktikant ins Unternehmen. Wie ich das jetzt verstanden habe gilt dies da unter 3 Monaten als gelegentlich und ich bleibe Familienversichert ohne zahlen zu müssen.
Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und …Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und was du verdienst. Es sei denn, du teilst ihr das mit.
Oder sie fordern halt die Lohnabrechnungen und man ist am Sack
Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und …Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und was du verdienst. Es sei denn, du teilst ihr das mit.
ich arbeite in der perso und kann dir sagen, dass wir öfter schreiben von Kk bekommen, wo wir gehälter usw offen legen müssen sowas würd ich auch nicht machen.
sascha_
Der Minijob geht zur Knappschaft und wird von der Krankenkasse eh nicht geprüft, die Beschäftigung ab 21.6 zur Krankenkasse. Zusätzlich zur Einkommensgrenze von 470 Euro hast du noch die Werbungskostenpauschale. 1000 Werbungskosten/12 + 470,00 = 553,33.
Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und …Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und was du verdienst. Es sei denn, du teilst ihr das mit.
Und die Meldungen die der Arbeitgeber an die Kraübermittelte enthalten kein Entgelt?
tscherub
Einfach mal bei der Krankenkasse anrufen?
Mir konnten die mal bei ähnlichen Fragen sehr kompetent und umfangreich weiterhelfen.
Huuuz
Das spielt alles keine Rolle. Die Buchhaltung legt dich auf kurzfristige Beschäftigung („70 Tage Regelung“) und dann passts. Relevant wird es erst wieder über der Freigrenze, ab der die Lohnsteuer einbehalten wird. (Liegt irgendwo zwischen 8800€ und 10000€).
(Unter dieser Grenze kann es sein, dass LSt einbehalten wird, aber die bekommst mit der Steuererklärung wieder raus)
Kurzfristige Beschäftigung hat enge Grenzen und ist an vielen Bedingungen …Kurzfristige Beschäftigung hat enge Grenzen und ist an vielen Bedingungen geknüpft. Eine davon: Die Beschäftigung muss von vornherein befristet sein, entweder durch vertragliche Vereinbarung oder “nach ihrer Eigenart”. Da eine anschließende Vollzeitbeschäftigung beim demselben Arbeitgeber vereinbart ist, greift die Kurzbeschäftigung nicht.
Zwei separate Verträge, die Werkstudententätigkeit ist befristet zum 31.08. Geht diese gegen Ende zu bekomme ich den Vertrag für das Vollzeit Praktikum, da muss ich ohnehin Beiträge abführen, geht um den Zeitraum der Werkstudententätigkeit.
18 Kommentare
sortiert nachDir geht es um die Zuverdienstgrenzen der Familienversicherung oder? Die liegt aber nicht bei 450€.
Also der Lohnabteilung des Unternehmens bei dem ich die Werkstudentenstelle habe den Sachverhalt schildern und die können das dann so Abrechnen, dass ich nicht zahlen muss?
Sollte es mehr werden, dann würde ich bei 450 bleiben.
aber ja die Buchhaltung sollte das alles korrekt wissen. Zur Not bei der Minijobzentrale nachlesen wenn du dich weiter informieren willst
Aktuell in der Familienversicherung, ja
Aber informiere dich unbedingt über die Stellung von Werkstudenten. Da gibt's einige Sonderregelungen die einem Studenten entgegenkommen. Du musst dich zwar ab 450€ krankenversichern und ein paar Euro in die Rentenkasse zahlen, bis circa 850€ bist du aber frei von sonstigen Abgaben.
Wie ich das jetzt verstanden habe gilt dies da unter 3 Monaten als gelegentlich und ich bleibe Familienversichert ohne zahlen zu müssen.
Oder sie fordern halt die Lohnabrechnungen und man ist am Sack
ich arbeite in der perso und kann dir sagen, dass wir öfter schreiben von Kk bekommen, wo wir gehälter usw offen legen müssen
sowas würd ich auch nicht machen.
Und die Meldungen die der Arbeitgeber an die Kraübermittelte enthalten kein Entgelt?
Mir konnten die mal bei ähnlichen Fragen sehr kompetent und umfangreich weiterhelfen.
Die Buchhaltung legt dich auf kurzfristige Beschäftigung („70 Tage Regelung“) und dann passts.
Relevant wird es erst wieder über der Freigrenze, ab der die Lohnsteuer einbehalten wird. (Liegt irgendwo zwischen 8800€ und 10000€).
(Unter dieser Grenze kann es sein, dass LSt einbehalten wird, aber die bekommst mit der Steuererklärung wieder raus)
Zwei separate Verträge, die Werkstudententätigkeit ist befristet zum 31.08. Geht diese gegen Ende zu bekomme ich den Vertrag für das Vollzeit Praktikum, da muss ich ohnehin Beiträge abführen, geht um den Zeitraum der Werkstudententätigkeit.