eingestellt am 23. Apr 2023
Ich habe kürzlich den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten.
Obwohl ich auf dem Dorf wohne, soll ich - bei gleichbleibendem Hebesatz - ca. 700 Euro zahlen, also ca. 400% mehr als bisher.
Was sollte ich nun machen?
Obwohl ich auf dem Dorf wohne, soll ich - bei gleichbleibendem Hebesatz - ca. 700 Euro zahlen, also ca. 400% mehr als bisher.
Was sollte ich nun machen?
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53 Kommentare
sortiert nachHoffe ich konnte helfen.
Name, Vorname Anschrift An das Finanzamt Musterstadt (Postanschrift des zuständigen Finanzamts)
Musterstadt (aktuelles Datum) Steuernummer/Aktenzeichen: Steueridentifikationsnummer|n:
Einspruch gegen den Bescheid über Feststellung des Grundsteuerwerts vom …(Jahr und Datum des Bescheides)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege/n ich/wir Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid vom ...(Datum) ein.
Den Einspruch begründe(n) ich/wir wie folgt:
Es bestehen ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken gegen das angewendete Bewertungsverfahren, nach welchem der Grundsteuerwert berechnet wurde.
Im Rahmen der Bewertung des Grundstücks wird ein Bodenrichtwert von … Euro angesetzt. Bisher gibt es kein festgelegtes Verfahren zur Bestimmung des Bodenrichtwerts. Die Festlegung ist von Verkäufen abhängig. Bei wenigen Verkäufen kommt es daher zu nicht realitätsgerechten Änderungen des Bodenrichtwerts. Zudem gibt es keine Möglichkeit, sich gegen einen zu hohen Bodenrichtwert mit einem Widerspruch zu wenden.
Wir/Ich bitte(n) um entsprechende Änderung des Bescheides.
Unter Bezugnahme auf die bereits beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg unter Az.: 3 K 3026/23, 3 K 3170/22 sowie 3 K 3018/23 anhängigen Klageverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Bewertung im Rahmen der Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1.1.2022 beantrage(n) ich /wir das Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die mögliche Verfassungswidrigkeit der Bewertungsregelungen zum Feststellungszeitpunkt 1.1.2022.
Für eine Bestätigung des Eingangs des Einspruchs wäre/n ich/wir Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Erst Grundsteuer-Chaos jetzt Heizungschaos. Entweder du hast Geld und kannst es dir leisten oder du hast keins und kannst bald exterm viel Miete zahlen. Aber hey, kein Thema, Deutschland muss halt das Klima retten.
Mal sehen, wie sich die Meinung drehen wird, wenn man plötzlich 1.700 € Miete für eine 2 Zimmer Wohnung mit 50m2 zahlen darf.
(bearbeitet)
zdf.de/pol…tml
Anwalt einschalten
Warten bis 31.12.24
alle die Haus haben können ja verkaufen (bearbeitet)