Bescheid über den Grundsteuermessbetrag - Was sollte man machen?

eingestellt am 23. Apr 2023
Ich habe kürzlich den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten.

Obwohl ich auf dem Dorf wohne, soll ich - bei gleichbleibendem Hebesatz - ca. 700 Euro zahlen, also ca. 400% mehr als bisher.

Was sollte ich nun machen?
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53 Kommentare

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  1. outlaw's Profilbild
    Erklärung prüfen und/oder durch einen Fachmann/-frau nochmal machen lassen. Ich habe mehrere Dutzend Bescheide mittlerweile gesehen, ... bei keinem einzigen war eine übertriebene Steigerung herausgekommen. Es mag Einzelfälle geben, ... meistens waren da aber Fehler in den alten Grundsteuermessbescheiden oder die Verhältnisse Jahrzehnte nicht aktualisiert.
    quellcode's Profilbild
    Woher weißt du, ob eine Steigerung heraus kommen würde, wenn die Hebesätze für 2025 noch gar nicht bekannt sind?
  2. besserweisser's Profilbild
    Ich würde sagen du solltest nun ca 700 € zahlen.

    Hoffe ich konnte helfen.
  3. malcomxyz's Profilbild
    Musterschreiben suchen und Einspruch erheben.
    DVD_Power's Profilbild
    Das hier von der BILD:

    Name, Vorname Anschrift An das Finanzamt Musterstadt (Postanschrift des zuständigen Finanzamts)

    Musterstadt (aktuelles Datum) Steuernummer/Aktenzeichen: Steueridentifikationsnummer|n:

    Einspruch gegen den Bescheid über Feststellung des Grundsteuerwerts vom …(Jahr und Datum des Bescheides)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege/n ich/wir Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid vom ...(Datum) ein.

    Den Einspruch begründe(n) ich/wir wie folgt:

    Es bestehen ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken gegen das angewendete Bewertungsverfahren, nach welchem der Grundsteuerwert berechnet wurde.

    Im Rahmen der Bewertung des Grundstücks wird ein Bodenrichtwert von … Euro angesetzt. Bisher gibt es kein festgelegtes Verfahren zur Bestimmung des Bodenrichtwerts. Die Festlegung ist von Verkäufen abhängig. Bei wenigen Verkäufen kommt es daher zu nicht realitätsgerechten Änderungen des Bodenrichtwerts. Zudem gibt es keine Möglichkeit, sich gegen einen zu hohen Bodenrichtwert mit einem Widerspruch zu wenden.

    Wir/Ich bitte(n) um entsprechende Änderung des Bescheides.

    Unter Bezugnahme auf die bereits beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg unter Az.: 3 K 3026/23, 3 K 3170/22 sowie 3 K 3018/23 anhängigen Klageverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Bewertung im Rahmen der Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1.1.2022 beantrage(n) ich /wir das Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die mögliche Verfassungswidrigkeit der Bewertungsregelungen zum Feststellungszeitpunkt 1.1.2022.

    Für eine Bestätigung des Eingangs des Einspruchs wäre/n ich/wir Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
  4. GelöschterUser1959013's Profilbild
    Als Eigentümer hast du eh die Arschkarte.

    Erst Grundsteuer-Chaos jetzt Heizungschaos. Entweder du hast Geld und kannst es dir leisten oder du hast keins und kannst bald exterm viel Miete zahlen. Aber hey, kein Thema, Deutschland muss halt das Klima retten.

    Mal sehen, wie sich die Meinung drehen wird, wenn man plötzlich 1.700 € Miete für eine 2 Zimmer Wohnung mit 50m2 zahlen darf.
    (bearbeitet)
    mai_dealz's Profilbild
    Dumm nur, dass Deutschlands Anteil zum Klima nur 1,8% beträgt und andere Dreckschleuder-Länder wie China und Indien ihre Emissionen weiter massiv erhöhen. Was diese Regierung bisher fabriziert hat, ist an Schwachsinn kaum zu überbieten.
  5. jens_kolle's Profilbild
    wie ich sagte: internet bis zur letzten milchkanne...
  6. Li-La-Launebär's Profilbild
    Weitere Trollthreads auf einer Schnäppchenplattform erstellen
    Johann-Johannes's Profilbild
    Autor*in
    frechdachs
  7. polyphamos's Profilbild
    Eigentum verkaufen
    Anwalt einschalten
    Warten bis 31.12.24
  8. Kroko_Dok's Profilbild
    Der Hebesatz steht doch noch gar nicht fest...
    Johann-Johannes's Profilbild
    Autor*in
    Der Hebesatz müsste auf XX % von XXX % fallen. Also sehr unwahrscheinlich.
  9. Milo_Rambaldi's Profilbild
    Endlich!!! DANKE MyDealz, aber kommt auch reichlich spät
    polyphamos's Profilbild
    Und vermutlich nur kurzweilig
  10. Karin12's Profilbild
    vorsichtshalber Einspruch einlegen, haben schon 2 Mio andere auch gemacht.
    Johann-Johannes's Profilbild
    Autor*in
    Aber kann da das FA nicht einfach ablehnend reagieren und dann müsste man doch klagen?
  11. StPaulix's Profilbild
    Zahlen oder bei der nächsten Wahl eine Partei wählen, die Dir die Steuern wieder zurückzahlt.
    Multion's Profilbild
    welche?
  12. Elomat's Profilbild
    Sollte sowas nicht die überqualifizierte Tochter der Schwester deiner Freundin (oder wie war die konstellation noch mal?) wissen? Im zweiten Semester Jura sollte das schon lange abgehandelt sein.
  13. YouSuckMyD's Profilbild
    Irgendwer muss doch meine Krankversicherung und Miete zahlen bruda danke

    alle die Haus haben können ja verkaufen (bearbeitet)
    StPaulix's Profilbild
    alle die Haus haben können ja verkaufen
    War das nicht sowieso mal so gedacht? Stichwort "Altersvorsorge".
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