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Kann ein Händler eine Nachbesserung oder Macherfüllung ablehnen und direkt auf eine Rückgabe bestehen?

eingestellt am 25. Apr 2023
Wir haben vor einigen Wochen ein Pferd gekauft. Nun wurde tierärztlich festgestellt, dass ein Mangel vorliegt. Diesen haben wir dem Verkäufer angezeigt und ihn um Nacherfüllung geben.
Der Verkäufer möchte aber keine Nacherfüllung, sondern sofort die Rückgabe des Tieres.
Wir möchten das Pferd jedoch gerne behalten und nur den Mangel beseitigt bzw die uns entstandenen Kosten dadurch erstattet bekommen.
Hat der Verkäufer das Recht eine sofortige Rückgabe zu fordern, ohne vorher anders tätig zu werden, bzw. hat er überhaupt das Recht eine Rückgabe zu fordern?
Bin auf eure Antworten gespannt...
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82 Kommentare

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  1. Mcgusto's Profilbild
    Mcgusto
    Wtf ist ein Mangel bei einem Pferd? Sachen gibts… (bearbeitet)
    Paul-Motzki's Profilbild
    Paul-Motzki
    z. B. eine Krankheit, Verletzung oder vieles mehr.
  2. Dynamic_Hellfire's Profilbild
    Dynamic_Hellfire
    Rechtsberatung?

    Anwalt fragen.
  3. 2lame4name's Profilbild
    2lame4name
    Kommt drauf an.
    Ist die "Nachbesserung" zumutbar? Wie sieht eine "Nachbesserung" aus?
    Ein Pferd ist nunmal auch ein Lebewesen und kein Rasenmäher.
    noname951's Profilbild
    noname951
    Ein Pferd kürzt wie der Rasenmäher zu hohes Gras
    Es gibt schon Ähnlichkeiten (bearbeitet)
  4. kaip-rinha's Profilbild
    kaip-rinha Autor*in
    Ja, aber hat der Verkäufer direkt ein Recht auf Wandlung bzw. Rückabwicklung?
  5. kaip-rinha's Profilbild
    kaip-rinha Autor*in
    Danke für die Links, zwei kannte ich bereits, aber sie beantworten meine Frage dennoch nicht: darf der Verkäufer direkt wandeln bzw. die Rückabwicklung fordern? Das steht leider in den drei Links nicht. Daher danke für den Hinweis auf Google, jedoch hast du keine anderen Ergebnisse bekommen als ich, und damit die eigentliche Frage mit den Links auch nicht beantworten können.
  6. El_Pato's Profilbild
    El_Pato
    Also als ich studiert habe stand im BGB dass der Käufer entscheidet wie der Mangel abgestellt wird. Lies mal nach. Wurde glaube geändert. Den Kaufvertrag bekommt der Verkäufer aber nicht los. Er muss dann halt eine vergleichbare Beschaffung bezahlen. Ich denke er will das Pferd an jemanden geben dem es egal ist oder der „Mangel“ ist so gravierend dass das Pferd zum Schlachter kommt und die Streiterei mit euch teurer ist als eventuelle Vergleiche. (bearbeitet)
    einmydealzer's Profilbild
    einmydealzer
    das mit dem BGB ist die Klausel je nachdem ob es für den Verkäufer nur mit unverhältnismäßigen Mitteln/Kosten machbar ist
    sprich 500 Euro Hardware direkt tauschen statt einschicken lassen klar
    20000 Euro Auto tauschen eher nein
    Ermessenssache dann teils
    wie hoch wären die Tierarztkosten, schafft das schnell Abhilfe oder wird das chronisch vs was kostet ein vergleichbares Pferd als Ersatz
    usw usf
    Anwälte verdienen so gut weil nicht alles so klar ist wie es die Gesetze gerne hätten
  7. CrowleyX1's Profilbild
    CrowleyX1
    "Ärztliche Behandlung oder Neulieferung: Der Käufer hat die freie Wahl! Bei heilbaren Krankheiten kann er vom Verkäufer eine tierärztliche Behandlung fordern. Wenn der Käufer an dem Tier jedoch kein Interesse mehr hat, kann er problemlos auch ein neues Tier verlangen."

    kanzlei-franz.com/rat…uf/

    Wenn nun allerdings keine Behandlung zur dauerhaften Besserung führen kann, ist Nacherfüllung natürlich nicht möglich. Mein hoffentlich gesunder Menschenverstand sagt: Unterbreiten den Vorschlag, dass er die bisherigen Tierarztkosten erstattet, wenn es im Verhältnis zum Kaufpreis sinnvoll erscheint und ihr das Pferd behalten wollt. Ansonsten würde ich tatsächlich zum Fachanwalt gehen und mich professionell beraten lassen.
    Dynamic_Hellfire's Profilbild
    Dynamic_Hellfire
    Ansonsten würde ich tatsächlich zum Fachanwalt gehen und mich professionell beraten lassen.

    Dass hab ich schon im Eingangspost vorgeschlagen.
    Hier wird nach einer fundierten (!) juristischen Beratung gefragt.
    Die gibt es nur bei einem Rechtsanwalt.

    Ein Pferd wird sicherlich nicht billig gewesen sein, immerhin wurde Geld für Tierärzte ausgegeben. Jetzt auf die knapp 100 € Beratungsgebühr verzichten wollen und lieber auf die Meinung von Hobbyjuristen hören - na prost Mahlzeit.

    Übrigens: nach der Reaktion des Verkäufers zu urteilen wird ohne einen RA vermutlich nicht viel kommen.
  8. junkman's Profilbild
    junkman
    Vorausgesetzt es liegt ein Mangel vor:

    Er kann die Nacherfüllung die Du verlangst jeweils verweigern (Neulieferung und "Reparatur"), wenn es nicht geht oder sehr hohe Kosten verursacht (da gibt es feste %-Werte zu den beiden Arten der Nacherfüllung).

    Direkt auf Rücktritt kann er nicht pochen (bezahlt hast Du ja).
    Die Mängelrechte sind deine Rechte, nicht seine.
    Viel bleibt aber halt nimmer... Du kannst somit statt zurückzutreten noch mindern.

    Gutachten usw. sind ggf. entweder über die Regeln der Nacherfüllung ersetzbar (auch wenn nicht nacherfüllt wird) oder über Schadensersatz.
  9. Danski203's Profilbild
    Danski203
    Nein kann er nicht er muss Nachbessern oder Nacherfüllen das Recht liest sich in §311a BGB raus.

    Er kann nicht vom Vertrag zurück treten da du dieses Recht hast, und er eine "Schlechtleistung" erbrscht hat hättest du ggf. das Recht darauf siehe §323 BGB

    Tiere sind keine Sachen, gelten aber die gleichen Vorschriften wie bei solchen, das ist korrekt. (§90a BGB
  10. noname951's Profilbild
    noname951
    Auch wenn ein Pferd im Sinne des Gesetzes als Sache gilt, kann man zu dem Thread nur folgendes sagen:

    41350802-4kcvz.jpg

    P.S. eigentlich müsste der Tierarzt vor dem Kauf sich das Pferd angucken! (bearbeitet)
    Woodbeard's Profilbild
    Woodbeard
    Was spricht denn gegen die Google-Ergebnisse?

    41350905_1.jpg41350905_1.jpg
    Edit: keine Ahnung wie ich das nun unter deinem Kommentar vertüddelt hab, sorry (bearbeitet)
  11. Paul-Motzki's Profilbild
    Paul-Motzki
    Erinnert mich stark an meine Zeit in den Vorlesungen eines gewissen Herrn Prof. Dr. Eugen K. Dort sind immer Pferde explodiert um die Unmöglichkeit der Kaufvertragserfüllung bildlich darzustellen.
    ddeeff's Profilbild
    ddeeff
    irgendwie musste ich auch gleich an tolle Uni-Beispielfälle denken
  12. schnitter's Profilbild
    schnitter
    Wir sind wahrscheinlich auf den selben Händler reingefallen. Bei uns will er ebenfalls die Batterien nicht austauschen. MfG




    41351765-WnOlT.jpg
    kaip-rinha's Profilbild
    kaip-rinha Autor*in
    Du bist mir echt ne Hilfe.
  13. DealerXXL's Profilbild
    DealerXXL
    Schmeckt nicht oder wo ist das Problem?
  14. besserweisser's Profilbild
    besserweisser
    Mach Salami draus. Win-Win
    noname951's Profilbild
    noname951
    Vielleicht steht im Equidenpass, dass es kein Schlachttier ist und der neue Käufer wusste das nicht. Somit darf der neue Käufer keine Salami daraus machen
  15. Turaluraluralu's Profilbild
    Turaluraluralu
    Meine Eltern haben auch einen Mangel. Bis wann nach meinem 18. Geburtstag muss ich das geltend machen? Wieviel Entschädigung könnte ich statt Rückgabe/Umtausch verlangen?
    mai_dealz's Profilbild
    mai_dealz
    Erinnert mich an einen interessanten Fall: Der Sohn war über 30 Jahre alt und lebte immer noch mit den Eltern im Haus. Diese wollten aber, dass er endlich auszieht. Dieser Aufforderung kam der Sohn nicht nach, hat es auch nicht ernst genommen. Die Eltern gingen schließlich zu einem RA, der dann tatsächlich eine Räumungsklage der Eltern gegen ihren eigenen Sohn eingereicht hat.
  16. therealpink's Profilbild
    therealpink
    Imho ist das kein Mangel, zumindest keiner, den der Verkäufer zu verantworten hat.
    Es ist ja noch nichtmal klar, ob der 'Mangel' überhaupt jemals zu einem Problem führt.
    Ich kann ja auch kein Auto kaufen, den Motor auf Verdacht komplett auseinandernehmen lassen und wegen nem Kratzer in der Nockenwelle, der evt. mal zu schnellerem Verschleiß führen könnte zum Verkäufer rennen und Ersatz der Werkstattkosten für die Demontage des Motors und auch noch ne Minderung zu verlangen.
    Ihr Pferdeleute habt doch alle einen an der Waffel.
    welt.de/ver…tml
    kaip-rinha's Profilbild
    kaip-rinha Autor*in
    Ich glaube du gehörst auch zur Rubrik "Meinung", jedoch nicht zur "Ahnung." Voll in Ordnung, eine Meinung abzugeben, ohne den Sachverhalt zu verstehen. Machste nix gegen...

    Wie der Befund zustande gekommen ist, ist weiter oben erläutert, auch, was ggf. Folge davon sein kann, jedenfalls nach Befund des Fachtierarztes. Aber dieses Faktum scheint dich nicht in deiner "Meinung" zu beirren. (bearbeitet)
  17. jamann's Profilbild
    jamann
    Was für ein Mangel liegt denn vor?
    kaip-rinha's Profilbild
    kaip-rinha Autor*in
    Der Mangel ist nicht so gravierend, aber halt da. Konkret geht es um eine Kehldeckelmalformation, die unter Umständen zu Schluckstörungen führt. Dadurch steigt ein Aspirationsrisiko. Es ist daher mit erhöhten Tierarztkosten zu rechnen, auch hat die Diagnostik bis hierhin den einen oder anderen Euro gekostet.
  18. Alt-F4's Profilbild
    Alt-F4
    Ist das eine Hausaufgabe im Jura-Studium? Dann nutze das Juris, was du haben solltest
    kaip-rinha's Profilbild
    kaip-rinha Autor*in
    Ne, du, mein Studium hat sich eher mit medizinischen Themen beschäftigt. Ist aber interessant, dass Tiere und deren Rechtsstellung so eine gravierende Rolle im Jurastudium zu spielen scheinen.
  19. LEZDUIT's Profilbild
    LEZDUIT
    also ich wäre vor dem Kauf zu TÜV geritten oder DEKRA und dort das Pferd durchecken lassen. Ja gut es kostet etwas, aber dann sieht man wenigstens die Mängel des Pferdes.
    kaip-rinha's Profilbild
    kaip-rinha Autor*in
    Ich glaube du bleibst besser bei unbelebten Dingen. Gibt ne kleine oder große AKU, aber selbst bei letzterer wäre es nicht aufgefallen. Der Pferde-TÜV hätte ergo nix gebracht.
  20. Pinchen's Profilbild
    Pinchen
    Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

    BGB § 439 (1) und (4)
    kaip-rinha's Profilbild
    kaip-rinha Autor*in
    Gedankt. Einigen wir uns darauf, dass eine Nacherfüllung unrealistisch ist. Hat der Verkäufer ein Recht auf unverzügliche Wandlung/Rückgabe? Oder habe ich das Recht auf Minderung, wenn Nachbesserung nicht klappt? Hoffe jetzt ist es verständlich formuliert.
  21. KuroGentei's Profilbild
    KuroGentei
    Für einen Dozenten ist das die perfekte Fragestellung für eine drei Stunden Klausur. Da ChatGPT wohl keine Hilfe war, wurde die Musterlösung auf MyDealz gesucht.

    m.E. kann der Verkäufer zwar nicht auf eine Rückgabe bestehen, jedoch ist der Rücktritt vom Kaufvertrag der „günstigste“ Weg für beide Seiten.

    Du wirst auf die Nacherfüllung und Erstattung der tierärztlichen Versorgung bestehen. Der Verkäufer jedoch nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Die Verhältnismäßigkeit wird in der Regel über Gutachten eines Sachverständigen geklärt, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist.
    Der Rechtsstreit kann sich daher über Jahre hinziehen und endet meist im Vergleich.

    Sofern du eine Rechtsschutzversicherung besitzt, gehe den Rechtsweg ein, denn es wird ein stressiger Weg.
    Managarmr's Profilbild
    Managarmr
    Zu deinem ersten Absatz: Kein Jurastudent würde im Jahr 2023 so hartnäckig den Begriff 'Wandlung' benutzen.
  22. Dynamic_Hellfire's Profilbild
    Dynamic_Hellfire
    Wie ist die Geschichte jetzt ausgegangen?
    kaip-rinha's Profilbild
    kaip-rinha Autor*in
    Werde dir gern berichten, wenn's durchdekliniert ist.
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Top-Händler