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eingestellt am 25. Apr 2023
Wir haben vor einigen Wochen ein Pferd gekauft. Nun wurde tierärztlich festgestellt, dass ein Mangel vorliegt. Diesen haben wir dem Verkäufer angezeigt und ihn um Nacherfüllung geben.
Der Verkäufer möchte aber keine Nacherfüllung, sondern sofort die Rückgabe des Tieres.
Wir möchten das Pferd jedoch gerne behalten und nur den Mangel beseitigt bzw die uns entstandenen Kosten dadurch erstattet bekommen.
Hat der Verkäufer das Recht eine sofortige Rückgabe zu fordern, ohne vorher anders tätig zu werden, bzw. hat er überhaupt das Recht eine Rückgabe zu fordern?
Bin auf eure Antworten gespannt...
Der Verkäufer möchte aber keine Nacherfüllung, sondern sofort die Rückgabe des Tieres.
Wir möchten das Pferd jedoch gerne behalten und nur den Mangel beseitigt bzw die uns entstandenen Kosten dadurch erstattet bekommen.
Hat der Verkäufer das Recht eine sofortige Rückgabe zu fordern, ohne vorher anders tätig zu werden, bzw. hat er überhaupt das Recht eine Rückgabe zu fordern?
Bin auf eure Antworten gespannt...
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82 Kommentare
sortiert nachAnwalt fragen.
Ist die "Nachbesserung" zumutbar? Wie sieht eine "Nachbesserung" aus?
Ein Pferd ist nunmal auch ein Lebewesen und kein Rasenmäher.
Es gibt schon Ähnlichkeiten (bearbeitet)
kanzlei-franz.com/rat…uf/
anwalt.de/rec…tml
rechtsanwaltskanzlei-warai.de/tie…er/
evz.de/ein…tml
sprich 500 Euro Hardware direkt tauschen statt einschicken lassen klar
20000 Euro Auto tauschen eher nein
Ermessenssache dann teils
wie hoch wären die Tierarztkosten, schafft das schnell Abhilfe oder wird das chronisch vs was kostet ein vergleichbares Pferd als Ersatz
usw usf
Anwälte verdienen so gut weil nicht alles so klar ist wie es die Gesetze gerne hätten
kanzlei-franz.com/rat…uf/
Wenn nun allerdings keine Behandlung zur dauerhaften Besserung führen kann, ist Nacherfüllung natürlich nicht möglich. Mein hoffentlich gesunder Menschenverstand sagt: Unterbreiten den Vorschlag, dass er die bisherigen Tierarztkosten erstattet, wenn es im Verhältnis zum Kaufpreis sinnvoll erscheint und ihr das Pferd behalten wollt. Ansonsten würde ich tatsächlich zum Fachanwalt gehen und mich professionell beraten lassen.
Dass hab ich schon im Eingangspost vorgeschlagen.
Hier wird nach einer fundierten (!) juristischen Beratung gefragt.
Die gibt es nur bei einem Rechtsanwalt.
Ein Pferd wird sicherlich nicht billig gewesen sein, immerhin wurde Geld für Tierärzte ausgegeben. Jetzt auf die knapp 100 € Beratungsgebühr verzichten wollen und lieber auf die Meinung von Hobbyjuristen hören - na prost Mahlzeit.
Übrigens: nach der Reaktion des Verkäufers zu urteilen wird ohne einen RA vermutlich nicht viel kommen.
Er kann die Nacherfüllung die Du verlangst jeweils verweigern (Neulieferung und "Reparatur"), wenn es nicht geht oder sehr hohe Kosten verursacht (da gibt es feste %-Werte zu den beiden Arten der Nacherfüllung).
Direkt auf Rücktritt kann er nicht pochen (bezahlt hast Du ja).
Die Mängelrechte sind deine Rechte, nicht seine.
Viel bleibt aber halt nimmer... Du kannst somit statt zurückzutreten noch mindern.
Gutachten usw. sind ggf. entweder über die Regeln der Nacherfüllung ersetzbar (auch wenn nicht nacherfüllt wird) oder über Schadensersatz.
Er kann nicht vom Vertrag zurück treten da du dieses Recht hast, und er eine "Schlechtleistung" erbrscht hat hättest du ggf. das Recht darauf siehe §323 BGB
Tiere sind keine Sachen, gelten aber die gleichen Vorschriften wie bei solchen, das ist korrekt. (§90a BGB
P.S. eigentlich müsste der Tierarzt vor dem Kauf sich das Pferd angucken! (bearbeitet)
Edit: keine Ahnung wie ich das nun unter deinem Kommentar vertüddelt hab, sorry (bearbeitet)
Es ist ja noch nichtmal klar, ob der 'Mangel' überhaupt jemals zu einem Problem führt.
Ich kann ja auch kein Auto kaufen, den Motor auf Verdacht komplett auseinandernehmen lassen und wegen nem Kratzer in der Nockenwelle, der evt. mal zu schnellerem Verschleiß führen könnte zum Verkäufer rennen und Ersatz der Werkstattkosten für die Demontage des Motors und auch noch ne Minderung zu verlangen.
Ihr Pferdeleute habt doch alle einen an der Waffel.
welt.de/ver…tml
Wie der Befund zustande gekommen ist, ist weiter oben erläutert, auch, was ggf. Folge davon sein kann, jedenfalls nach Befund des Fachtierarztes. Aber dieses Faktum scheint dich nicht in deiner "Meinung" zu beirren. (bearbeitet)
BGB § 439 (1) und (4)
m.E. kann der Verkäufer zwar nicht auf eine Rückgabe bestehen, jedoch ist der Rücktritt vom Kaufvertrag der „günstigste“ Weg für beide Seiten.
Du wirst auf die Nacherfüllung und Erstattung der tierärztlichen Versorgung bestehen. Der Verkäufer jedoch nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Die Verhältnismäßigkeit wird in der Regel über Gutachten eines Sachverständigen geklärt, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Der Rechtsstreit kann sich daher über Jahre hinziehen und endet meist im Vergleich.
Sofern du eine Rechtsschutzversicherung besitzt, gehe den Rechtsweg ein, denn es wird ein stressiger Weg.