eingestellt am 17. Mär 2023
Hey,
Ich habe vor 5 Tagen bei cleverbuy eine Auszahlung angestoßen, die bis heute noch nicht erfolgt ist. Wie man von anderen Personen hört ist das da wohl gängige Praxis. Heute habe ich denen eine Frist von 3 Werktagen unter Androhung einer Klage gesetzt.
Hat da jemand Erfahrungen wie man damit am besten umgeht und am schnellsten sein Geld bekommt?
Und kann man denen evtl noch Mahngebühren, etc. reindrücken, damit ein weiteres Herauszögern zu einem finanziellen Schaden bei cleverbuy führt?
Ich habe vor 5 Tagen bei cleverbuy eine Auszahlung angestoßen, die bis heute noch nicht erfolgt ist. Wie man von anderen Personen hört ist das da wohl gängige Praxis. Heute habe ich denen eine Frist von 3 Werktagen unter Androhung einer Klage gesetzt.
Hat da jemand Erfahrungen wie man damit am besten umgeht und am schnellsten sein Geld bekommt?
Und kann man denen evtl noch Mahngebühren, etc. reindrücken, damit ein weiteres Herauszögern zu einem finanziellen Schaden bei cleverbuy führt?
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40 Kommentare
sortiert nach"(5) Die Zahlung an den Kunden erfolgt binnen sieben Werktagen ab Versendung der elektronischen Annahmeerklärung."
Und Klageandrohung, da lachen die sich doch n Ast. (bearbeitet)
** 30.01.23 Auszahlung beantragt. 06.02.23 - nachdem ich über FB cb angeschrieben habe - Geld erhalten. (bearbeitet)
E-Mail: "deine Abbuchung wird verarbeitet. Du wirst den angeforderten Betrag innerhalb der nächsten 2 Arbeitstage auf deinem Konto finden."
Rechtsprechung:
Eine Mahnung als Verzugsvoraussetzung kann nach § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB entbehrlich sein, wenn der Schuldner die alsbaldige Leistung angekündigt hat, dann aber gleichwohl nicht leistet. (Hier sogar evtl. Nr. 2)
Das ist hier der Fall. D. h.: Unmittelbar Klage erheben und hoffen, dass der Fehler nicht bei deiner Bank liegt
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Auf Nummer sicher: Mahnen (hast du schon gemacht) und Nachweis des Zugangs (evtl. Empfangsbestätigung der Mail) sichern. Drei Tage mag zu kurz sein, aber da du nach Fälligkeit gemahnt hast, wird eine angemessene Frist in Lauf gesetzt. Diese sollte nicht länger als eine Woche betragen.
Drei Wochen sind viel zu lange, auch zwei Wochen sind zu lange. Für eine Überweisung bis zur Gutschrift auf dem Konto braucht es maximal 3 Werk- bzw. Bankarbeitstage.
Würde eine Frist von einer Woche setzen und dann noch maximal 2 bis 3 Tage warten und Klage erheben. Alternativ Mahnbescheid. Alternativ an einen Anwalt abgeben.
Wie hier schon paar mal geschrieben wurde, wäre eine Fristsetzung von 1 - 2 Wochen geschickter gewesen. Aber würde ich mich mit dem Prozedere auskennen, hätte ich auch gar nicht erst den Post geschrieben.
Das Ziel vom Post war aber nicht, meine tollen Juraskills zu beweisen, sondern zu erfahren, wie ich möglichst schnell an meine 700 Euro komme. Und als Student gehöre ich auch nicht unbedingt zu den Leuten, denen es egal ist, ob 700€ jetzt oder erst in 2 Monaten auf dem Konto landen.
Dafür aber ein Fass aufzumachen, nach so kurzer Zeit, ist lächerlich. (bearbeitet)
Da kannst du denen auch gleich sagen, dass du rechtlich keine Ahnung hast und sowieso nie klagen wirst.
Warum nutzt man einen Dienst, der solche Bewertungen hat? Oder hat man die Bewertung erst gelesen, als das Geld nicht sofort da war?
die angabe, das ein unternehmen innerhalb von 5. tagen, oder lass es innerhalb von 7. tagen die überweisung durchführt, aber sich nicht daran hält, kann evtl. sogar strafrechtlich relevant sein.
wieso? ohne eine solche angabe, hätte der verkäufer evtl. auch nicht verkauft. gem. § 263 stgb macht sich auch strafbar, wer sich durch vorspielung falscher tatsachen einen vermögensvorteil verschafft. nach § 263 abs. 2 stgb reicht schon der versuch. wäre es zudem eine gängige praxis des unternehmens, könnte es sogar gewerbsmäßiger betrug sein.
über die androhung einer klage kann das unternehmen bestimmt nicht lachen, weil sich der verkauf ohne zweifel nachweisen lässt:
- e-mail-verkehr;
- auszahlungsbestätigung im wallet
Wenn es danach geht, müssten 90% von uns im Knast sitzen, weil wir versprochen haben, unsere Schulden rechtzeitig zu begleichen (bearbeitet)
Für solche Beiträge sollte der TE die Popcornkosten für die Mitlesenden übernehmen.
Mahnbescheid (heißt heute anders -> Google) bei Gericht beantragen. Nach dem Verstreichen der Frist (14 Tage?) gehst Du zum zu einem Gerichtsvollzieher in Krefeld, dort hat Cleverbuy seinen Firmensitz, und bittest ihn die Kaffeemaschine in der Chefetage zu pfänden. Nach der Versteigerung bekommst Du Dein Geld. Die Kosten für das Verfahren inkl. Gerichtsvollzieher kannst Du Cleverbuy in Rechnung stellen.
Eine andere Möglichkeit wäre es, die Forderung zu verkaufen. Vielleicht findest Du hier ja jemanden, der Dir sofort 500 € gibt, wenn Du die Forderung an ihn abtrittst.
sollte cleverbuy widersprechen, macht das per se eigentlich keinen erfolg, weil du ja dann den kauf ohne probleme nachweisen kannst.
sollte es dann vor gericht kommen, müsste man evtl. einen ortsansässigen anwalt zur wahrnehmung im gerichtsverfahren beauftragen oder cleverbuy knickt im vorverfahren ein (sollten sie, sonst drohen noch höhere kosten für cleverbuy).
es gibt aber auch die möglichkeit sich aufgrund der entfernung vom persönlichen erscheinen entbinden zu lassen.