eingestellt am 7. Apr 2021
Guten Morgen, liebe Dealzer!
Gerade reingeflattert: Ab Juni 2021 gibt es bei eBay scheinbar eine neue Zahlungsabwicklung für private Verkäufer, nach der eBay alle Zahlungen selbst abwickelt - OHNE PayPal. Die Kohle soll DIREKT AUSBEZAHLT werden. Also anders wie bei PayPal, wo die Kohle ja erstmal gesperrt ist und erst nach positiver Rückmeldung des Käufers freigegeben wird und dieser natürlich alles mögliche erzählen kann.
Wie genau dann mit Fällen von angeblich leeren Paketen oder angeblich beschädigten Artikeln umgegangen wird, bleibt abzuwarten. Denn das war für mich persönlich irgendwann der springende Punkt, gar nichts mehr bei eBay zu verkaufen, da ich es selbst erlebt habe, mich mit einem Betrüger rumärgern zu müssen.
Was haltet Ihr davon? Bin sehr auf eure Meinungen gespannt!
Gerade reingeflattert: Ab Juni 2021 gibt es bei eBay scheinbar eine neue Zahlungsabwicklung für private Verkäufer, nach der eBay alle Zahlungen selbst abwickelt - OHNE PayPal. Die Kohle soll DIREKT AUSBEZAHLT werden. Also anders wie bei PayPal, wo die Kohle ja erstmal gesperrt ist und erst nach positiver Rückmeldung des Käufers freigegeben wird und dieser natürlich alles mögliche erzählen kann.
Wie genau dann mit Fällen von angeblich leeren Paketen oder angeblich beschädigten Artikeln umgegangen wird, bleibt abzuwarten. Denn das war für mich persönlich irgendwann der springende Punkt, gar nichts mehr bei eBay zu verkaufen, da ich es selbst erlebt habe, mich mit einem Betrüger rumärgern zu müssen.
Was haltet Ihr davon? Bin sehr auf eure Meinungen gespannt!
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326 Kommentare
sortiert nachgeht nicht bei Auktion
Gebühr für Streitfall
Wenn ein Streitfall (z.B. bei einer Rückbelastung) aufgrund der eBay-Grundsätze gegen Sie entschieden wird, erheben wir pro Streitfall eine Streitfallgebühr in Höhe von EUR 19,04.
ebay.de/hel…164
Das hier ist auch noch ganz interessant, gilt das auch für Fallöffnungen gegen einen? Das wäre ja ein Träumchen für die üblichen Betrüger. (bearbeitet)
Es ist ja so, dass ein privater Verkäufer bisher vielen Streitereien aus dem Weg gehen konnte, indem man PayPal eben NICHT angeboten hat.
Das fällt mit der neuen Zahlungsabwicklung nun weg.
eBay umgeht mit der neuen AGB Regelungen des BGB und wenn man sieht, wie viele Spaßbieter es in letzter Zeit bereits gab (trotz aller Vorkehrungen), da macht man sich so seine Gedanken, was auf einen zukommen kann wenn zwangsweise unsicherere Zahlungsmethoden angeboten werden und man im Zweifel auch noch Strafe bezahlen muss...
Ich habe mal (teilweise sinngemäß) zusammengefasst was eBay gesagt hat zum privaten Verkäufer. Den Text habe ich eBay vorgelegt und eBay hat diesem nicht widersprochen (außer "das Ebay in keiner weise die Regelungen des BGB umgeht" (sic!) (Ja, klar...!)).
- Verschicken Sie niemals ohne Sendungsverfolgung, denn sonst sind Sie als privater Verkäufer der Dumme. Verschicken Sie also auch niemals per Päckchen.
- Bei Briefen / Warensendungen bekommen Sie bei der Deutschen Post mit der zusätzlichen PRIO Einzelmarke (1,-€) eine Sendungsverfolgung. Diese nützt im Zweifel aber nichts, denn: "Wenn Käufer über den Zahlungsdienstleister einen Streitfall eröffnen, [...] kann es sein, dass der PRIO-Versand nicht genügt." UND: "Wenn der Brief 'nur' in den Postkasten eingeworfen wird, gibt es bei PRIO keinen Einlieferungsbeleg". Auch hier interessiert uns nicht, was wir früher mal behauptet haben.
- Sie sind nicht nur für den Zustand der Ware bei Versand, sondern auch für die Zustellung und mögliche Transportschäden haftbar, obwohl wir mit dieser Regelung § 447 Abs.1 BGB umgehen.
- Wenn ein Käufer meldet seinen Artikel nicht erhalten zu haben, entscheiden wir ohne Sendungsnummer zugunsten des Käufers. Wenn laut dieser Sendungsnummer der Artikel an der Adresse des Käufers zugestellt ist, dann haben Sie alles gut gemacht und haben Sie keine Verantwortung, wenn der Käufer sagt, dass er den Artikel nicht erhalten hat.
- Auch bei der Zustellung an ein Postfach können wir sehen, dass es abgeholt/weitergeleitet wurde, also ist dies der Zustellnachweis. Sie brauchen nur die Lieferanschrift des Käufers nutzen, die er Ihnen in der Kaufabwicklung mitgeteilt hat. Auch ist eine "persönliche" Unterschrift, gerade in dieser Zeit, nicht erforderlich.
- "Wenn Sie unversichert ein Artikel gesendet haben und der Artikel verloren geht, dann haben Sie Verantwortung dafür". Wir behaupten unter pages.ebay.de/rec…tml zwar genau das Gegenteil, wir müssen uns aber nicht an unsere eigenen Gesetze (oder § 447 BGB) halten, denn Sie haben ja unserer flexibel formulierten AGB zugestimmt.
- Wenn der Artikel trotz Sendungsnummer nicht oder nicht rechtzeitig ankommt, kann der Käufer sein Geld zurückbekommen. Was "rechtzeitig" bedeutet bestimmen wir. Sie müssen sich dann selbst um alles weitere kümmern, also z.B. wie Sie wieder an den Artikel gelangen. Zudem behalten wir die Verkaufsprovision ein und wir drohen mit den 19,04 € Strafgebühr, wenn Sie nicht mitspielen.
- Wir tolerieren ein missbräuchliches Verhalten von Käufern in keiner Art und Weise, können es aber selbst nicht erkennen. Und selbst wenn Sie so etwas melden wird es keine bemerkbare Konsequenzen haben.
- Sie haben die Möglichkeit, unzuverlässige bzw. unerwünschte Käufer von Ihren künftigen Angeboten auszuschließen. Das geht aber erst, wenn Sie so einen Käufer selbst identifiziert haben. Von uns können Sie da keine weitere Hilfe erwarten.
- Sie müssen den Artikel sofort verschicken, den Verkaufserlös bekommen Sie dann irgendwann von uns.
- Wir verzögern Auszahlungen nach unserem Belieben, und zwar bis zu 30 Tage (auch wenn wir unter ebay.de/hel…155 schreiben, dass wir maximal 21 Tage warten).
- Sie können Rücknahmen ausschließen. Der Käufer jedoch kann Artikel zurückgeben, wenn diese von der Beschreibung im Angebot abweichen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt für Privatkäufe nicht.
- Wenn ein Käufer keine Lust mehr auf den Artikel hat, kann er einfach innerhalb von 30 Tagen behaupten, der Artikel entspräche nicht der Beschreibung oder hätte einen "Schaden". Sie müssen Sie den Artikel dann kostenfrei zurücknehmen und das ist endgültig. Sie haben da kein Mitspracherecht, wir entscheiden das für Sie je nach Lust und Laune. Zudem behalten wir die Verkaufsprovision ein und Sie müssen die 19,04 € Strafgebühr bezahlen, wenn Sie nicht mitspielen.
- Wenn der Käufer mit PayPal bezahlt hat kann er sogar innerhalb von 90 Tagen behaupten, der Artikel entspräche nicht der Beschreibung oder hätte einen "Schaden" oder er wäre nicht angekommen. Da es dann keinen Beweis der Zustellung durch DHL mehr gibt, weil DHL die Sendungsinformationen gelöscht hat, haben Sie also gleich gar keine Chance mehr Ihr Geld zu behalten. Widersprechen Sie nicht, Sie müssen ansonsten natürlich die 19,04 € Strafgebühr bezahlen.
- Die Verkaufsprovision behalten wir ein, wenn Sie nicht auf den Streitfall reagieren.
- Wir widersprechen uns gerne: "Die Gebühr für einen Zahlungsstreitfall wird nur erhoben, wenn Sie nicht fristgerecht auf eine Anfrage reagieren" vs. "die 19,04 € Strafgebühr durch einen Zahlungsstreitfall, werden in 2 Fällen berechnet. Der eine ist, wenn Sie auf den Fall nicht reagiert haben und der zweite, wenn Sie den Sachverhalt verloren haben". Was kümmert uns unser Geschwätz von gestern.
- Passen Sie Ihren Startpreis entsprechend der Versandkosten an für Ihre Artikel, damit Sie keine geschäftlichen Verluste erleiden. Das kann mit unseren höheren Gebühren nämlich jetzt passieren.
- Wir berechnen zusätzlich zu den 0,35€ (Verkaufsgrundgebühr) bis zu 14,93% Gebühren (11% Verkaufsprovision, 3,93% internationale Gebühr), ohne dass Sie das verhindern können.
- Ohne Konsequenzen befürchten zu müssen dürfen Sie schreiben: "Ich versende per DHL Paket. Die Versandkosten betragen 4,99€ (DHL Paket) + 0,35€ (eBay-Gebühren auf Versand) + 0,94€ (14,93% eBay-Provision auf Versandkosten, internationale Gebühr) = 6,28€", und damit unsere Kosten in die Versandkosten mit einkalkulieren.
- Die 3% Währungsumrechnungsgebühr können Sie vermeiden, indem Sie ausländische Käufer ausschließen und Ihre Ware nicht auf ausländischen eBay-Seiten einstellen.
- Gebühren werden erst berechnet, wenn der Käufer gezahlt hat. Das bedeutet, wenn Sie einen Spaßbieter haben der den erworbenen Artikel nicht bezahlt, werden Ihnen keinerlei Gebühren berechnet. Ist jedoch eine Zahlung vorhanden und diese wird beispielsweise über einen Kaufabbruch zurückerstattet, werden Ihnen alle Gebühren erstattet bis auf den fixen Anteil von 0,35 EUR.
- Wenn Sie einem Spaßbieter aufgesessen sind und Sie den Artikel bei einer Aktion eingestellt hatten, können Sie uns fragen, ob Sie Ihre Ware mit den Bedingungen der abgelaufenen Sonderaktion neu einstellen können. Wir werden dies dann je nach Laune für jeden Einzelfall entscheiden.
- Das Risiko eines Zahlungsausfalls ist für Sie nun höher, da wir für den Käufer auch unsichere Zahlungsmittel erlauben. Sie können diese nicht ausschließen und wir leiten Forderungen der Zahlungsdienstleiter natürlich gerne an Sie weiter.
- Wenn uns das Risiko des verwendeten Zahlungsdienstleiters zu hoch erscheint, zahlen wir den Verkaufserlös auch erst mal gar nicht oder nur teilweise an Sie aus.
- Wir können auch nach Monaten noch den Verkaufserlös zurückfordern, aber Ihre Ware ist in dann jedem Fall weg.
- Falls etwas schiefläuft mit der Bezahlung durch einen Käufer müssen Sie sämtliche daraus entstandenen Streitfallgebühren des Zahlungsdienstleisters bezahlen. Sie dürfen sich aber auch nicht einmischen und müssen das Ergebnis akzeptieren. Falls es uns gefällt und Sie nicht widersprechen prozessieren wir aber gegen dieses Ergebnis und Sie müssen anfallende Kosten (z.B. Anwaltsgebühren,...) bezahlen - deren Höhe wiederum wir für Sie festlegen.
- Detailfragen zu unserer AGB beantworten wir nur mit "für eine korrekte Beantwortung ist juristisches Fachwissen erforderlich. Aus diesem Grund kann Ihnen nur ein Rechtsberater Rede und Antwort dazu stehen" bzw. mit "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Betreiber eines Online-Marktplatzes keine individuelle Rechtsberatung durchführen können".
und hier noch die einige Übersetzungen:
- Gebühren auf die Versandkosten erheben wir, weil wir uns sonst von den Verkäufern benachteiligt fühlen.
- Wir können die Gebühren beliebig hochschrauben. Sie bleiben ohnehin ruhig, wir haben nämlich eine Monopostellung.
- Sie sind im Streitfall unserer willkürlichen Interpretation ausgeliefert. Wir sitzen am längeren Hebel, weil wir Ihr Geld auf Gutdünken einbehalten können und Sie wegen "der paar Euro" ohnehin nicht vor Gericht gehen werden.
- Wir lesen oder verstehen Ihre Fragen nicht und schicken gerne unpassende vorgefertigte Antworten, weil Ihr Anliegen uns nicht interessiert.
- Wir haben die neue Zahlungsabwicklung selbst nicht verstanden und stellen auch mal falsche Behauptungen auf wenn Sie uns Fragen stellen. Sie können sich darauf aber im Streitfall nicht berufen und wir werden unsere Aussagen bestreiten, wenn uns diese nicht mehr passend erscheinen.
- Da wir einen Käuferschutz haben, dachten wir, es hört sich gut an wenn wir auch einen "Verkäuferschutz" haben. Mehr als die Bezeichnung ist uns aber nicht eingefallen, daher steckt nichts dahinter.
- Wir möchten unseren Marktplatz danach ausrichten, keine kleinpreisigen Artikel mehr anzubieten, auch wenn letztendlich unser Unternehmen daraus entstanden ist.
- Ergo, Sie haben die Wahl: Stimmen Sie der AGB zu oder bleiben Sie draußen.
Wenn es jemand auch versuchen will, bei Kontaktaufnahme ist zu beachten:
- Immer nur eine klar formulierte Frage auf einmal stellen. Bei mehreren Fragen beantworten sie nur die (vielleicht), die denen am wenigsten Angst macht.
- Damit rechnen die gleiche Frage 20 mal stellen zu müssen, bis sie passend beantwortet wird, also nicht nur mittels allgemeiner Textbausteine oder gänzlich am Thema vorbei.
- eBay liest nicht die Kommunikationshistorie; beim Nachfragen also immer alle bisherigen Informationen nochmal aufführen.
Und zuletzt eine Berechnungshilfe:
Versandkosten für Käufer = ([DHL VERSANDKOSTEN] + 0,35) / 0,8507
Viel Spaß weiterhin auf eBay! (bearbeitet)
Du kannst in Deine Inserate reinschreiben, was Du möchtest - das interessiert Ebay kein Stück. Du bietest ab jetzt Käuferschutz, sprich: Wenn der Käufer es sich anders überlegt - vielleicht, weil ihm einmal anschauen oder kopieren genügt -, musst Du den Artikel zurücknehmen. Auch, wenn der Artikel beschädigt wurde. Wenn Du Dich weigerst, zieht Ebay die Knete von Dir ein. Bist Du unkooperativ, gibts zusätzlich eine Streitfallgebühr obendrauf, die Du zu zahlen hast.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Ebay gegen die heilige Kuh, den Käufer, entscheiden würde? Die Streitfallgebühr dürfte fast ausschließlich zulasten der privaten Verkäufer gehen, darauf würde ich wetten. (bearbeitet)
Sie können mir rausschmeißen wann der Zeitpunkt kommt. Ich mache nicht mit. (bearbeitet)
Das größte Problem ist und bleibt einfach das Risiko. Ich habe keine Lust, einmal im Monat unruhig zu schlafen nur weil jemand meint einen versuchen zu können über den Tisch zu ziehen und man nachher beim Ebay Support nach seinem Geld betteln muss, weil der Käufer irgendwas behauptet. Wenn man gewissen Leuten diese Möglichkeiten gibt, werden einige dies auch ohne Scham ausnutzen. Es zieht einfach ein gewisses Klientel an und man kann es nicht durch den PC hindurch unterscheiden.
Man sieht ja schon wieviel Trickbetrüger es nach wie vor Schaffen viel Geld durch Enkeltrick, Liebesmasche und Anlagebetrug etc. zu erhalten. Keine Scham, auch wenn die Leute sehr naiv sind, wie kann man sich so mit Geld bereichern, und dann auch noch von Leuten die das Geld ggfs. für eine Genesung gebraucht hätten von einer schweren Krankheit - ekelhaft.
Und es wird Ebay nicht interessieren. - genauso wenig wie es hier überhaupt keinen Interessiert wo gewisses Geld für Investitionen herkommen. Deutschland -ein Paradies für Geldwäsche. Ich schweife ab - sorry.
Ich verkaufe seit über 17 Jahren bei eBay und stelle hohe Anforderungen an mich selbst jeden Käufer zufrieden zu stellen.
Es ist kein Geheimnis, dass sich eBay viele Betrüger tummeln die sich mit verschiedensten Maschen bereichern wollen.
Mit den neuen Zahlungsbedingungen wird dieser Gruppe ein hilfreiches Mittel zur Verfügung gestellt ehrliche Verkäufer zu prellen.
Ich beschreibe meine Artikel haargenau, mache viele Fotos, versende gut verpackt und sehr schnell und dann soll.ich jedesmal bangen völlig ohne eigene Rechte einem plumpen Betrugsversuch ausgesetzt zu werden?
eBay wir immer für den Käufer entscheiden, bucht das Geld wieder vom Konto ab und du erhälst gar keinen, einen anderen oder defekten Artikel zurück und hast keine Möglichkeit dich zur Wehr zu setzen.
Nein, danke.
So habe ich das bereits vor über 10 Jahren gemacht, als eBay schonmal den Verkäufern sowas reindrücken wollte. Auf die neue dubiose eBay-Zahlungsabwicklung werde ich ganz sicher nicht umstellen lassen, dann ist halt Schluss mit eBay als Verkäufer aber auch als Käufer. Schliesslich kaufe ich bei eBay auch als Spass viele Sachen, weil ich sie nach der Benutzung dann später wieder verkaufen kann. Dieser Umsatz fällt dann für eBay auch weg.
Bisher war es IMMER zu Ungunsten des Verkäufers und ich kann mir auch in diesem Fall gut vorstellen, dass in dem beschriebenen ("nicht angekommen / Paket leer / habe was anderes bestellt") Szenario zuerst einbehalten wird, und/oder ein Kontoeinzug verpflichtend ist. Ergo nehmen sie das Geld dann einfach zurück, im Einspruchsfall (bei der Bank möglich) kommen sie mit Mahnung / Inkasso, wie auch schon bei den Gebühren...
1. Funktioniert Kleinanzeigen nur in Metropolregionen richtig gut.
2. Gibt es bei Ebay immer noch die Gebote, über die sich höhere Preise erreichen lassen, als mit Festpreisangeboten möglich wären.
3. Ist der Ebay-Markt größer: Ich hab schon häufig Computerkrams in andere europäische Länder verschickt. Österreicher sind u.a. sehr dankbar über Deutsche, die daran denken, europäischen Versand zu erlauben.
Persönlich hoffe ich, dass jetzt die Stunde für Hood gekommen ist.
Ich machte das Ganze bereits eine Weile. Nach der ersten Nachricht eines Interessenten liegt meine Quote einer korrekten Einschätzung, ob es letztlich zu einem Kauf kommt, bei etwa 80 %. Wenn ich meine Standardantwort zurückgeschrieben habe und dann noch etwas zurückkommt, liege ich bei 98 % - mehr als eine Nachricht erhält der Interessent von mir ausschließlich dann, wenn ich ihn als wirklich interessiert und seriös einschätze (sprich: Mir eine Rufnummer oder die Versandadresse schon vorliegen), ansonsten könnte mich ja jede Nase dort beim Austausch von je zwei Nachrichten negativ bewerten, weil ich keine Lust habe, meinen Artikel an ihn zu verramschen. "Noch da?", "Letzter Preis?" usw. werden kommentarlos gelöscht und sofort blockiert.
Kurz: Es geht immer Zug um Zug, und der Interessent muss dabei in Vorleistung gehen. Er will den (gewissenhaft und ausführlich von mir beschriebenen) Artikel haben? Dann soll er mir bitte erstmal eine Rufnummer mitteilen, um einen Termin abzusprechen oder offene Fragen zu klären, denn spätestens beim Kauf spricht man sich ohnehin persönlich. Ist er dazu nicht bereit, hätte er auch ziemlich sicher nicht gekauft. Dauert vielleicht etwas länger, aber wenn man sich auf die richtigen Käufer konzentriert, schont das langfristig deutlich Nerven. (bearbeitet)
Ohaaaaaaaaa! na dann: ohne mich. Dann bleibe ich eBay weiter fern. Macht ja so absolut keinen Sinn.
Damals vor über 10 Jahren sind meine Angebote und auch die von vielen Freunden, die es genauso gemacht haben, nicht gelöscht worden. eBay hatte damals wohl eingesehen, dass sie mit ihrem Umstellungszwang auf PayPal mehr verlieren als gewinnen werden. Um das automatische Löschen zu verhindern, kann man den Text mit der Zahlungsmöglichkeit per Überweisung auch als Bild in die Beschreibung einbinden. Ich hatte das damals im Jahr 2010 so gemacht: (bearbeitet)
Was macht man, als privater Verkäufer?
eBay Kleinanzeigen ist keine Alternative, wenn man etwas im Auktionsverfahren verkaufen möchte. Mal ganz abgesehen von der "Kommunikation" dort (gefühlt 80% sind "was letze prais?").
Gibt es echte Alternativen?
Ich bekenne mich schuldig, ich habe in den letzten Jahren Hood, Ricarco & Co vollkommen aus dem Blick verloren, und so zum Quasi-Monopol von eBay beigetragen.
Zauberwort: Noch. Selbst, wenn man explizit schreibt, nur Barzahlung oder Überweisung anzubieten, melden sich gefühlt vermehrt Kandidaten, die unbedingt den neuen Käuferschutz nutzen wollen, das sei ja im Grunde dasselbe wie Überweisung - sowas wird direkt kommentarlos gelöscht
Bisher kommt auch recht schnell jeweils eine Antwort, nur leider nicht auf meine Fragen zur neuen Zahlungsabwicklung im Zusammenhang mit Privatverkäufern.
Da es offenbar zu viele auf einmal sind stelle ich jetzt nur noch die einzelnen Fragen hintereinander.
Schon die erste habe ich inzwischen 5 mal gestellt und nie eine passende Antwort erhalten:
---
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB).
pages.ebay.de/rec…tml
"Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko."
Meine Frage: Ihre neue Zahlungsabwicklung widerspricht sich mit Ihrer eigenen Rechtsauffassung und gegen deutsches Recht?
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eBay immer:
"Der Artikel muss dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben werden. Um dies auch nachweisen zu können empfehlen wir unseren Verkäufern den versicherten Versand mit Sendungsnummer. "
"Kann ein Verkäufer die erfolgreiche Zustellung eines Artikels nicht belegen, werden Käuferschutzfälle zu Gunsten des Käufers geschlossen und eine Erstattung des Kaufpreises veranlasst."
"Auch wenn der unversicherte Versand durch den Käufer selbst ausgewählt wurde, ist eine Versandart mit Sendungsverfolgung Voraussetzung für den eBay-Verkäuferschutz."
(oder gleichlautende Empfehlung)
To be continued...
Nachtrag:
Inzwischen bin ich in Runde 15. EBay antwortet immer ausweichend und windet sich wie ein Wurm. Eine Auflösung dieses Widerspruchs wird wohl nicht kommen. (bearbeitet)
"Beide Plomben waren entfernt, Mainboard war nur locker eingeworfen. So wie es aussieht, ist das gar nicht unser Fernseher, nur unser Rückdeckel".
Fotos und alle Beweise liegen vor, was macht also ebay? zieht dem VK trotzdem das Geld ab ("kein Fehlverhalten erkennbar").
Wird großartig!
(der Link war irgendwo von hier, doch es gibt viel zu viele verschiedene Threads...) (bearbeitet)
Heute ist erst die Mail bei mir eingegangen, ich habe davon vorher nichts mitbekommen, auch nicht auf mydealz. Es gibt sicherlich einige User, die Aufklärungsbedarf haben.
Vor mehreren Jahren als Nutzer unter 50 Bewertungen musste man verpflichtend PP anbieten um verkaufen zu dürfen. Ebay hat das aber schnell wieder abgeschafft.
Das wird mydealz kaum machen.
Der Aufwand ist hoch. Die Kosten müssten weitergeleitet werden. Am Ende ist man da wo andere Plattformen auch sind.
Verschiebt das Problem nur, löst es nicht.
Denn neben der Gewinnabzielungsabsicht, sehen sich die Plattformen auch immer steigenden Anforderungen gesetzlicher Natur gegenüber. Das kostet Geld. Das wird über Gebühren weiter gegeben. Wer meint das er es besser kann und das so einfach ist, wird nicht gehindert eine eigene Plattform aufzumachen.
Ist wie in der Gastronomie, sieht cool aus. Aber macht man da was auf, sieht man was da alles dahinter steckt.
Leider gibt es keine einfache Lösung. Ich sehe sie zumindest nicht.
Was mich hier aber immer wieder erschüttert ist die Einstellung der Menschen hier die als Verkäufer auftreten. Wie sie nach eigen Aussagen hier auf der Plattform abgegeben mit den Kunden umgehen und was sie von ihren Kunden halten.
Das Verkäufer sein nicht einfach ist, ist kein Geheimnis.
Ist harte Arbeit, kein Streichelzoo.
Immer daran denken, der Kunde füllt einem die Taschen mit Gel.
Darum hege und pflege ihn.
Habe in den letzten 20 - 30 Jahren selten mit Verkäufern oder Kunden richtige Probleme gehabt.
Wie es in den Wald hinein schallt so schallt es auch hinaus.
Wann immer es ein Problem gab, gab es eine Lösung für beide Seiten.
Gerade zuletzt bei einem Kauf über Ali, Schiffsmodelle bestellt.
Paket war vom Verkäufer super verpackt worden. Aber ein Transport-Mitarbeiter hat es geschafft das Paket zu beschädigen.
Wohl passiert beim noch in den Container quetschen. Es war ein Schiffsmodell von acht beschädigt.
Ich hatte den Verkäufer mit 5 Sternen bewertet. Denn er hatte ja einen guten Job gemacht. Der Transportschaden war nicht abzusehen. Fragte ihn kurz was man da machen könnte. Er riet zum Aufruf eines Disput. Gesagt getan. Den Streitwert auf 1/8 des Kaufpreises festgesetzt. 2 Tage später, wurde dem seitens Ali stattgegeben.
Auch nie einen Handelspartner in "Sippenhaft" nehmen, weil man mal schlechte Erfahrungen gemacht hat. Egal ob es ein Kunde oder Verkäufer ist.
Was aber stimmt, ist dass die Handelswelt insgesamt rauer geworden ist.
Daher gilt hier umso mehr, heute mehr wie früher: Schau dir deinen Handelspartner genau an. So gut wie es geht.
MfG
Ruhiger Fels
ICH entscheide ob ich einen Käuferschutz zur Verfügung stelle NICHT ein anderer.
Somit KÜNDIGUNG und auf NIMMER WIEDERSEHEN Ebay - sagt ein Bestandskunde seit über 20 Jahren... (bearbeitet)
Am 26.02. (damals die Umstellung auf das neue System) wurde eine Abfrage Alter/Identität bei der SCHUFA hinterlegt.
Nur so zu Info an alle.
Finde dein Verhalten hier wirklich unmöglich. Du postest einen Screenshot aus einer Sendungsverfolgung zu einem DHL Produkt, behauptest aber es sei Deutsche Post Prio. Dann postest du eine echte Prio Sendungsnummer und willst nun weiterhin darauf bestehen, dass eine Sendungsverfolgung wie im Screenshot möglich ist? Das ist einfach falsch. Mit dem Einlieferungsbeleg bei der Deutschen Post weist du bei einer Prio Sendung nur die Einlieferung nach. Bei der Zustellung erfolgt kein Scan, ebenso erfolgt nicht zwangsweise ein Scan im Briefzentrum.
Falsch, baut der Versand Dienstleister Mist und braucht 4 Wochen mit der Zustellung, Paket verschwunden und findet sich erst nach Wochen an oder ähnliches hast du Pech. Der Käufer macht nach 2 Wochen einen Fall auf wegen nicht Erhalt, nach 3 Wochen übergibt er den Fall an Ebay und die sehen das noch nichts zugestellt wurde dann bist du dein Geld los. Die schreiben dir dann dein Konto ins minus und ziehen den Betrag von deinem Bankkonto ein. Wird das Paket irgendwann nach Wochen oder Monaten und einen nachforschungsauftrag doch noch gefunden und doch noch zugestellt dann hast du weder Geld noch Ware. Viel Spaß dann...
Vor allem das man jetzt beschlossen hat, dass man jetzt auch auf den Versand eine Provision erhebt ist schon wirklich frech. Wie schon in einem anderen Post gesagt, für mich ist als Verkäufer am 27.5.21 Schluss!
vielleicht jetzt noch, aber ich denke die springen bald auch auf den ebay-Zug auf, hab den Käufer jetzt auch geschrieben, dass es bisher mit ÜW oder Selbstabholung wunderbar funktionierte und ich, solange es KA zulässt, das so weiter handhabe-mir wird schon übel, wenn ich etwas von Verkäuferschutz lese, den gibt es nirgends wenn die Zahlung über die Plattformen erfolgt (bearbeitet)
Gab es bereits und wurde irgendwann in der Vergangenheit mit Umzug zu lokal.com abgeschafft. Aber auch die gibt es nicht mehr..