eingestellt am 16. Jun 2023
Moin, ich bräuchte einmal eure juristische Expertise zu folgendem Sachverhalt:
Bestellt wurde Produkt A und erhalten habe ich fälschlicherweise Produkt B.
Habe ich einen Anspruch auf Nacherfüllung?
JBL bietet mir nämlich nur eine Rückgabe an.
Bestellt wurde Produkt A und erhalten habe ich fälschlicherweise Produkt B.
Habe ich einen Anspruch auf Nacherfüllung?
JBL bietet mir nämlich nur eine Rückgabe an.
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61 Kommentare
sortiert nach- Ray_of_Light
Moin, ich bräuchte einmal eure juristische Expertise
Da bist du ja genau richtig in einer online Community, wo es um Angebote geht .
Anwälte hassen diesen Trick
Ich kann dir aber sagen: Vermutlich wirst du unter den Antworten nicht das lesen, was du dir vorgestellt hast. (bearbeitet)Undercover_MyDealer Autor*inEs gibt viele die irgendeinen Trick hassen. Damit muss man sich wohl abfinden.
Letztendlich möchte ich nur wissen, ob der Händler hier im Recht ist oder nicht. - besserweisserDu brauchst Anwalt C, der das Geschäft D für den Kunden E verklagt.Undercover_MyDealer Autor*inEin Besserwisser wäre mir in dem Fall lieber
- _Grav1ty_Aluidlieferung stellt einen Mangel dar, § 434 Abs. 5 BGB, du hast dann einen Anspruch aus § 439 Abs. 1 auf Nacherfüllung (bearbeitet)OliverScEs heißt Aliud-Lieferung
- krokodeal1Einfach zurück..und neu bestellen ist keine Option?
...aaaah.. Nen Gutscheinfehler ausgenutzt, das falsche Produkt bekommen und jetzt jammern. (bearbeitet)Undercover_MyDealer Autor*inNein da ich nicht auf den ursprünglichen Preis komme. - MarioDann gönne dir den Gerichtsprozess halt, meine Güte - vergleicht man die Preise der beiden Dinger, geht es ja um einen Betrag, der nicht einmal den Brief eines Anwalts + Beratung deckt. Dir entsteht hier absolut kein finanzieller Schaden. Vollkommen irrelevant, ob du im Recht bist oder nicht an der Stelle, die Zeit, die du bis jetzt schon investiert hast, macht dich auf jeden Fall in der ganzen Geschichte eher zum Verlierer.Undercover_MyDealer Autor*inMir geht es hier nicht um die Soundbar, sondern eher darum, dass das Unternehmen gegen geltendes Recht verstößt. Eigentümer von Harman ist übrigens Samsung und wer mit denen schon mal ein Problem hatte weiß, dass das System hat.
- AushilfsmafiosiNatürlich hast Du das Recht, die richtige Ware zu erhalten. Praktisch gibt es diverse legale Möglichkeiten für den Händler, den Verkauf einfach rückabzuwickeln, wenn er den Deal nicht mehr will. Zunächst würde ich ihm schriftlich mitteilen, dass es die falsche Ware im Paket war und Du darauf bestehst, die richtige Ware zu erhalten. Die Abwicklung ist seine Sache. Wenn er Dir nur die falsche Ware zurücknimmt und in Geld erstattet, müsste man weitersehen, ob seine AGB das hergeben oder wie er das begründet. Erst daraus könnte man imho sehen, ob das Gesetz etwas hergibt.
So meine juristische Laienmeinung, die aber nicht ganz ohne entsprechende Berufserfahrung ist.levcesIn den AGB wird viel geregelt, aber nicht eine Abweichung vom BGB - BackautomatKlar, hast ja nicht das erhalten, was im Kaufvertrag steht.Undercover_MyDealer Autor*inDie Frage ist, ob der Händler auch das Recht hat die Ware einfach zurückzufordern.
- tomsanWürde mal sagen: KLAR! Ware entspricht ja nicht der erwarteten Beschaffenheit.
Wobei... geht es um einen Preisfehler?
So oder so: sich im Recht sehen und ob das JBL so sieht, das sind zwei verschiedene Sachen.Undercover_MyDealer Autor*inJa war der JBL Deal vor kurzem, wo man ziemlich gute Preise erzielen konnte.
Habe in dem Fall statt der Bar 1000 die 800er erhalten.
Wenn ich rechtlich gesehen Anspruch auf die Ware habe, würde ich versuchen es mit externer Hilfe durchzusetzen. - headhunter74Ist relativ eindeutig. Es liegt ein Sachmangel vor, den der Verkäufer beheben muss. Dein Schreiben sollte klarmachen, dass es kein Widerruf ist, sondern du bittest um Nachbesserung. Der Rückversand der falschen Wäre geht zu Lasten des Verkäufers und der erneute Versand der richtigen Ware ist für dich kostenlos.
§ 439 BGB
Er könnte von Satz 4 Gebrauch machen. Ist der Artikel noch verfügbar und dem Shop, in dem du es gekauft hast? Screenshots machen, damit du es widerlegen kannst, dass der Aufwand für den Verkäufer unverhältnismäßig ist. (bearbeitet) - besserweisserKlag endlich!
Freue mich auf weitere lustige Diskussionen... - tomsanIch würde einfach mal dort anrufen, wenn nur die Option "Rückgabe" möglich ist.
Aber hat er denn auch das richtige bestätigt?
Und tatsächlich das falsche gepackt?Undercover_MyDealer Autor*inJa auf dem Lieferschein ist auch das bestellte Produkt aufgeführt.
Es wurde einfach der falsche Artikel verpackt. - OliverScHabe ich es richtig verstanden. Du hast als Beispiel Lautsprecher A zum Sonderpreis bestellt und Lautsprecher B (schlechter) erhalten.
Jetzt willst du LS A zum gleichen Preis wie in deiner Bestellung?Undercover_MyDealer Autor*inLetztendlich möchte ich nur, dass man mir das bestellte Produkt liefert.
Da hat jemand im Lager nicht richtig aufgepasst und statt der JBL Bar 1000 die Bar 800 in den Versand gegeben.
Und der Händler bietet nur eine Rückerstattung im Moment an. - HeraklesWo ist denn das Problem?
Der Vertrag wurde nicht erfüllt (Falschlieferung).
Du sendest den Artikel zurück, mit der bitte, den richtigen Artikel zu versenden.
In deinem Fall ein kurzes Schriftstück mit beifügen, welches erklärt, daß der Lieferschein nicht dem Artikel entspricht.Undercover_MyDealer Autor*inDas Problem ist, dass man mir aktuell nur eine Rückerstattung anbietet. - ChrisXSBWow ein Post mit 28 Beiträgen. Und die Lösung ist dann Fragesteller wendet sich an den Support.!Undercover_MyDealer Autor*inEs geht hier eher darum, ob der Händler auf eine Rückerstattung statt einer Nacherfüllung bestehen darf.
- Undercover_MyDealer Autor*inDas ist übrigens die Rückmeldung die ich gerade von Harman bekommen habe als ich auf die Gesetzeslage hingewiesen habe:
Es tut uns sehr leid, aber wir verfügen nicht über einen Prozess, der es uns ermöglicht, ein Ersatzprodukt zu versenden.Wir können eine Rückerstattung nur im Austausch für die Bar 800 anbieten, die Sie erhalten haben.Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Aber wenn Sie möchten, können Sie diese und andere Informationen, die Sie interessieren könnten, überprüfen, indem Sie auf diesen Link klicken: (bearbeitet) - Undercover_MyDealer Autor*inEs tut uns sehr leid, aber wir verfügen nicht über einen Prozess, der es uns ermöglicht, ein Ersatzprodukt zu versenden.
Wir können eine Rückerstattung nur im Austausch für die Bar 800 anbieten, die Sie erhalten haben.
Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Aber wenn Sie möchten, können Sie diese und andere Informationen, die Sie interessieren könnten, überprüfen, indem Sie auf diesen Link klicken: de.harmanaudio.com/sit…map - EisthomasGab neulich hier genau die gleiche Frage.Li-La-LaunebärJa, vom TE. Er meint, das sei hier eine Rechtsberatung.
- Christopher.Belmont
insbesondere da das Recht auf meiner Seite ist.
Sollte ich mich erstmal an die Verbraucherzentrale oder direkt an einen Anwalt wenden? Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht vorhanden.
Zuerst mal hast du als allererstes das Recht keine Ahnung von nix zu haben.
Wenn du so überzeugt bist, das das Recht auf deiner Seite ist, lauf direkt zum Anwalt, leiste Vorkasse und verklag Harman. Weil du hast ja recht, was hast du denn schon zu verlieren?
Ich an deiner Stelle würde erstmal lieber den Ball flach halten.Undercover_MyDealer Autor*inDa haben wir wieder einen Fachmann der üblen Sorte. - RLYSSDUndercover_MyDealer Autor*inDas ist die langersehnte Fortsetzung.
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ich brauche nochmal euren Rat.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Bei JBL wurde die Soundar 1000 bestellt und geliefert wurde die Soundbar 800.
Nun weigert sich Harman einen Umtausch einzuleiten und bietet lediglich eine Rückgabe an. Das kommt für mich nicht infrage, insbesondere da das Recht auf meiner Seite ist.
Ich bin am Überlegen es ansonsten auf den juristischen Weg durchzusetzen.
Sollte ich mich erstmal an die
Verbraucherzentrale oder direkt an einen Anwalt wenden? Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht vorhanden.
Das war die Rückmeldung nach Verweis auf das BGB: