eingestellt am 2. Aug 2023 (eingestellt vor 1 h, 54 m)
Hallo liebe Leute,
Ich bin derzeit auf der Suche nach einer Nebenbeschäftigung und habe nun einen Arbeitsvertrag erhalten.
In dem gibt es folgende Zeile:
"§ 4
Technische Störungen im Bereich der häuslichen Arbeitsstätte
Im Falle von Systemstörungen hat der Arbeitnehmer die technische Störung im Bereich der häuslichen Arbeitsstätte dem Arbeitgeber oder den von ihm Beauftragten unverzüglich anzuzeigen und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen. Führt die technische Störung dazu, dass die Arbeitsleistung in der häuslichen Arbeitsstätte nicht erbracht werden kann, kann der Arbeitgeber verlangen, dass die weitere Dienst- Urlaubsplanung in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Störungsbeseitigung vorgenommen wird.
Der Arbeitgeber haftet nicht für Störungen, die nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen und vielmehr Anbieterbedingt auftreten. Auch in diesem Fall hat der Arbeitnehmer umgehend den Arbeitgeber oder den von ihm Beauftragten unverzüglich zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen."
Ist das üblich?!
Hier liegt ja ganz klar höhere Gewalt vor ...
Und dann soll man als Arbeitnehmer Urlaub nehmen?!
Das stört mich etwas.
Ich bin derzeit auf der Suche nach einer Nebenbeschäftigung und habe nun einen Arbeitsvertrag erhalten.
In dem gibt es folgende Zeile:
"§ 4
Technische Störungen im Bereich der häuslichen Arbeitsstätte
Im Falle von Systemstörungen hat der Arbeitnehmer die technische Störung im Bereich der häuslichen Arbeitsstätte dem Arbeitgeber oder den von ihm Beauftragten unverzüglich anzuzeigen und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen. Führt die technische Störung dazu, dass die Arbeitsleistung in der häuslichen Arbeitsstätte nicht erbracht werden kann, kann der Arbeitgeber verlangen, dass die weitere Dienst- Urlaubsplanung in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Störungsbeseitigung vorgenommen wird.
Der Arbeitgeber haftet nicht für Störungen, die nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen und vielmehr Anbieterbedingt auftreten. Auch in diesem Fall hat der Arbeitnehmer umgehend den Arbeitgeber oder den von ihm Beauftragten unverzüglich zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen."
Ist das üblich?!
Hier liegt ja ganz klar höhere Gewalt vor ...
Und dann soll man als Arbeitnehmer Urlaub nehmen?!
Das stört mich etwas.
Zusätzliche Info
Kategorien
Diskussionen Beliebteste
40 Kommentare
sortiert nachDu hast deine Arbeitsleistung wie vereinbart zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört z.B. bei Jobs vor Ort, dass du vor Ort kommst. Wenn dein Auto kaputt geht, ist das deine eigene Sorge. Du musst sicherstellen, dass du zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort die vereinbarte Leistung erbringst. Wenn du nun im HO bist und deine Infrastruktur deine Leistungserbringung behindert, dann ist das dein Bier, denn du musst dafür sorgen, dass du deine vertraglich zugesicherte Leistung (Zeit, Ort, Leistung) erbringst. Ich würde mir entweder mit dem AG gemeinsam einen Plan B überlegen (Geschäftshandy -> Hot Spot) oder selbst (Handyhotspot oder zu Familie o.ä.).
Meiner Meinung nach ist das nicht online arbeiten können das gleiche wie das Nichterscheinen im Büro. Du musst den "Weg zur Arbeit" sicherstellen.
Hier wäre das Problem, dass der Arbeitgeber eine Verbindung direkt über den Router vorschreibt , mobiles Internet geht nicht laut ihm ….
Warum sollte der Arbeitgeber für deinen Internetanschluss haften?
Du kannst doch bei Störungen gegensteuern:
- Sim Karte kaufen und mobilen Hotspot erstellen
- Einfach ins Büro fahren
- coworking space (bearbeitet)
Diese Begrifflichkeiten sind voneinander abzugrenzen, da unterschiedliche Rechte und Pflichten damit einhergehen.
Im Home Office ist der AG unter anderem für Deinen Arbeitsplatz mit verantwortlich. Bei Mobile Working nicht.
Edit: Ein "richtiges" Home Office ist in der Realität sehr selten anzutreffen aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen an den AG. Üblicherweise wird hier mobiles Arbeiten vereinbart, was den AG von entsprechend Pflichten entbindet und im Gegenzug dem AN entsprechen Freiheiten gewährt, welche sonst nicht möglich wären.
Daher liegt hier die Vermutung nahe, dass es sich um Mobile Working handelt, somit bist du für die Rahmenbedingungen zur Erbringung deiner Arbeitsleistung selber verantwortlich. Stichwort Internetausfall, du nimmst Urlaub als Ersatz. (bearbeitet)
Zumindest müsste der Arbeitgeber eine Ersatzversorgung per Mobilfunk zur Verfügung stellen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass es einen Unterschied macht, wer das Home Office möchte(gewährt es der AG auf Wunsch des AN hin oder setzt er es vorraus, da er keine Büros unterhält?) und wer für den Abschluss verantwortlich ist.
Bei uns haben wir die Option von Zuhause aus zu arbeiten, solange das möglich ist. Schränkt die Heimarbeit unsere Arbeitsfähigkeit ein, kommt man ins Büro.
Die Klausel trifft auch zu wenn du dein LAN Kabel beschädigst, dein Router abfackelt oder du Stromausfall hast.
Ich finde das jetzt nicht grundsätzlich problematisch.
Ansonsten ist für Dich als Mydealzer ja ErsatzInternet eine Bagatelle. Guck in die Prepaid-Deals zu Ja!mobil/Kaufland Mobil/Norma Connect/Penny Mobil: Dort steht in den Diskussionen, wie Du für fast geeschenkt Mobilfunk-Internet flott machst. Ich sichere mein Home-Office seit ungefähr zwei Jahren damit mehr oder weniger spielerisch ab.
Es ist nämlich ganz einfach: Homeoffice = AG ist für alles verantwortlich (inkl. einrichten des Arbeitsplatzes und regelmäßige Kontrolle ob die Arbeitsstättenrichtlinie eingehalten wird);
Mobiles Arbeiten: es liegt in der Verantwortung des MA.
Dann bist du dafür verantwortlich eine funktionierenden Internetanschluß zu haben.
Sieh es mal anders: dein Auto ist defekt oder die Bahn fährt nicht, dann musst du auch sehen wie du deine Arbeitsleistung erbracht bekommst oder musst Urlaub nehmen.
Bei uns haben die Verträge (mobiles Arbeiten) diese Klausel auch drin und den passus das man wenn der Ausfall länger dauert am nächsten Tag iom Büro zu sein hat.
Wenn ja, würde ich versuchen, den Vertrag auf den Arbeitgeber abzuwälzen, also gewerbliches Internet.
Hier sind die Klauseln halt anders und Störungen werden schneller behandelt.
Ich hatte das vor ner Weile selbst mit dem Thema Kinderbetreuung. Da kann man ggf seine Arbeitsleistung auch nicht erbringen und muss sogar kündigen.
Das sich Arbeitgeber absichern ist normal.
Steht nichts extra im Arbeitsvertrag ist es Betriebsrisiko. Daraus haben wir natürlich gelernt und in den Verträgen den Passus wie du ihn hast jetzt auch aufgenommen. Fällt das Internet aus, wird die Arbeitszeit vom Stundenkonto abgezogen oder er muss Urlaub nehmen.