[Info] Für alle, die einen neuen Gasversorger suchen/ Preise dürften zum 01.10.23 sinken

eingestellt am 23. Aug 2023
Lese gerade, dass zwei Umlagen für Gas gesenkt werden zum 01.10.2023. Es geht um die Absenkung der Regelenergie- u. Konvertierungsumlage. Erstere kostet derzeit 0,57 Cent/ kWh, zweitere kostet derzeit 0,038 Cent/ kWh (jeweils netto). Beide sollten auf 0,00 Cent sinken.

Also ggf. noch warten mit einem Neuabschluss, bis die Tarife angepasst sind auf dem gängigen Portalen.

Quelle:
m.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/sinkende-gasumlagen-verbraucher-werden-laut-neuer-rechnung-entlastet-19121879.html
Zusätzliche Info
Sag was dazu

17 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. schwarzer_kaffee's Profilbild
    Wenn es Umlagen sind, sollten dann nicht Bestandsverträge genauso angepasst werden?
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Ja, sollten sie. Das passiert im Idealfall sofort oder, wenn es schlecht läuft verzögert. Mich würde es nicht wundern, wenn einige Versorger versuchen werden, die Entlastung nicht weiterzugeben. Die Bestandskunden-Mydealzer schauen halt, ob es passiert (bearbeitet)
  2. 0achkatzl's Profilbild
    Danke für die Info. Leider würde sich mein aktueller Vertrag genau am 01.10. wieder um ein Jahr verlängern. Er ist noch vor dem 01.03.2022 geschlossen und deswegen verlängert er sich noch jährlich nicht monatlich.
    Der Grundversorger ist aktuell noch sehr teuer, vmtl ist die Ersparnis dann durch den 1 Monat Grundversorger aufgebraucht. Aber kann man nicht auch rückwirkend anmelden? Also das ich jetzt kündige und dann Anfang Oktober einen neuen Vertrag rückwirkend zum 01.10. abschließe und so im Endeffekt gar nicht den teureren Grundversorger bezahle?
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Man landet in der Grundversorgung, wenn man seinen Vertrag gekündigt hat und keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat. In der teureren Ersatzversorgung landet man z. B. wenn der aktuelle Versorger insolvent geht, da in diesen Fällen nicht klar ist, welcher Versorger zuständig ist (Ersatzversorgung ist auf maximal 3 Monate begrenzt). Als die Energiekrise so richtig Fahrt aufgenommen hat, hat z. B. die EWV fast alle, ungeachtet der Sachlage, in die Ersatzversorgung gesteckt, obwohl das nicht zulässig gewesen ist. Dort konnten sie noch mehr abkassieren!

    Die Kündigungsfrist für die Grundversorgung beträgt zwei Wochen.

    Alle Infos auch auf der Seite der Bundesnetzagentur zu finden. Du solltest halt drauf achten, dass man sich nicht in die Ersatzversorgung steckt. (bearbeitet)
  3. motorrad123's Profilbild
    Bei nicht Weitergabe ohne Preisgarantie die die Umlagen mit einschließt sollte ein Sonderkündigungsrecht resultieren oder?
  4. JohnDoe93's Profilbild
    Und zum 1.4. dürfte der Preis ordentlich steigen, weil dann die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7% wegfällt.
    headhunter74's Profilbild
    Autor*in
    Vermutlich, als Aprilscherz.
's Profilbild
Top-Händler