eingestellt am 15. Jun 2023 (eingestellt vor 1 h, 57 m)
Hallo,
ich hoffe, dass hier bereits jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht hat oder sich zumindest mit der Thematik auskennt.
Ich bin derzeit Mitglied in einem Fitnessstudio mit einem Vertrag, der im Jahre 2018 geschlossen wurde. Nun würde ich diesen Vertrag gerne kündigen. Über die Homepage des Anbieters wird mir ein möglicher Kündigungstermin zum Juni 2024 angezeigt.
Seit dem 1. März 2022 gibt es ja aber nun die Regelung, dass sich Verträge nach der 24monatigen Laufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, allerdings mit einer Kündigungsfrist von nur einem Monat, verlängern.
Allerdings scheinen hiervon Bestandsverträge ausgeschlossen zu sein, was dazu führen würde, dass die vom Fitnessstudio genannte Frist bis Juni 2024 korrekt zu sein scheint.
Allerdings habe ich zwei weitere Punkte, bei denen ich mir unsicher bin. Nachdem mein ursprünglicher Vertrag (von 2018) auf Jahresbasis geschlossen wurde, muss sich dieser im Jahr 2022 bereits verlängert haben, um weiterhin gültig zu sein. Gilt dies bereits als neuer Vertrag (mit neuer, gesetzlicher Kündigungsfrist) oder gilt weiterhin der ursprüngliche Vertrag aus dem Jahr 2018?
Weiterhin wurde mir im September 2022 eine Mail mit einer Preiserhöhung meines Vertrages zugestellt. Einerseits habe ich dieser Änderung nie aktiv zugestimmt, sondern nur stillschweigend hingenommen. Die eigentliche Frage, die sich mir aber nun stellt ist, ob durch diese Anpassung der ursprüngliche Vertrag mit der damaligen Kündigungsfrist nichtig wurde und die geltenden gesetzlichen Regelungen vom 1. März 2022 gelten oder ob weiterhin die Kündigungsfrist bis Juni 2024 valide ist.
Es wäre super, falls sich hier zufällig jemand mit einem solchen Sachverhalt auskennt
TL;DR: Welche Kündigungsfrist gilt für einen Fitnessstudiovertrag aus dem Jahre 2018. 1 Jahr (alte AGB) oder 1 Monat (gesetzliche Regelung seit 01.03.2022)
ich hoffe, dass hier bereits jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht hat oder sich zumindest mit der Thematik auskennt.
Ich bin derzeit Mitglied in einem Fitnessstudio mit einem Vertrag, der im Jahre 2018 geschlossen wurde. Nun würde ich diesen Vertrag gerne kündigen. Über die Homepage des Anbieters wird mir ein möglicher Kündigungstermin zum Juni 2024 angezeigt.
Seit dem 1. März 2022 gibt es ja aber nun die Regelung, dass sich Verträge nach der 24monatigen Laufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, allerdings mit einer Kündigungsfrist von nur einem Monat, verlängern.
Allerdings scheinen hiervon Bestandsverträge ausgeschlossen zu sein, was dazu führen würde, dass die vom Fitnessstudio genannte Frist bis Juni 2024 korrekt zu sein scheint.
Allerdings habe ich zwei weitere Punkte, bei denen ich mir unsicher bin. Nachdem mein ursprünglicher Vertrag (von 2018) auf Jahresbasis geschlossen wurde, muss sich dieser im Jahr 2022 bereits verlängert haben, um weiterhin gültig zu sein. Gilt dies bereits als neuer Vertrag (mit neuer, gesetzlicher Kündigungsfrist) oder gilt weiterhin der ursprüngliche Vertrag aus dem Jahr 2018?
Weiterhin wurde mir im September 2022 eine Mail mit einer Preiserhöhung meines Vertrages zugestellt. Einerseits habe ich dieser Änderung nie aktiv zugestimmt, sondern nur stillschweigend hingenommen. Die eigentliche Frage, die sich mir aber nun stellt ist, ob durch diese Anpassung der ursprüngliche Vertrag mit der damaligen Kündigungsfrist nichtig wurde und die geltenden gesetzlichen Regelungen vom 1. März 2022 gelten oder ob weiterhin die Kündigungsfrist bis Juni 2024 valide ist.
Es wäre super, falls sich hier zufällig jemand mit einem solchen Sachverhalt auskennt
TL;DR: Welche Kündigungsfrist gilt für einen Fitnessstudiovertrag aus dem Jahre 2018. 1 Jahr (alte AGB) oder 1 Monat (gesetzliche Regelung seit 01.03.2022)
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6 Kommentare
sortiert nachIm ersten Fall würde ein neuer Vertrag geschlossen (meist mit verkürzter Laufzeit zum Ende des laufenden Vertrags) und danach monatliche Kündigung möglich werden.
Im zweiten Fall bliebe es ja beim Altvertrag ohne wesentliche vom Vertrag abweichende Änderung, dann gilt dort noch die alte Bedingung.
Guck dir nochmal an, was man dir damals zur Preiserhöhung geschrieben hat und was in den ursprünglichen Vertragsbedingungen zu Preiserhöhungen steht. Steht dort zu solchen nichts, sind sie grundsätzlich ein Kündigungsgrund.
Wie gesagt, grundsätzlich habe ich dieser Änderung nie aktiv (durch Klicken des Links) zugestimmt, habe das Studio aber nach der Preiserhöhung weiter genutzt. Wenn ich mich allerdings richtig erinnere, gab es im Bankenkontext doch einen ähnlichen Fall, in dem eine stillschweigende Weiternutzung des Dienstes nicht als Zustimmung zur Vertragsänderung zu sehen ist, oder? Wäre demnach dann auch ein Widerruf mit einem Zeitabstand von 9 Monaten machbar, nur um jetzt kurzfristig den Vertrag beenden zu können?