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eingestellt am 17. Jun 2021
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18 Kommentare

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  1. Huuuz's Profilbild
    Huuuz
    Wird bei guter Lohnbuchhaltung automatisch als 50 Tage Regelung (bzw. Sind das jetzt 70 durch Corona) steuerbefreit gerechnet und nicht auf 450€ Job. Sag das einfach beim Werksstudi
  2. AS1287's Profilbild
    AS1287
    Kraule_Mirnsack17.06.2021 18:30

    Aktuell in der Familienversicherung, ja


    Dir geht es um die Zuverdienstgrenzen der Familienversicherung oder? Die liegt aber nicht bei 450€.
  3. shine.gutal's Profilbild
    shine.gutal
    Kraule_Mirnsack17.06.2021 19:35

    Danke für eure Hilfe, die Tätigkeit ist befristet zum 31.08, danach gehe i …Danke für eure Hilfe, die Tätigkeit ist befristet zum 31.08, danach gehe ich Vollzeit als Praktikant ins Unternehmen.Wie ich das jetzt verstanden habe gilt dies da unter 3 Monaten als gelegentlich und ich bleibe Familienversichert ohne zahlen zu müssen.

    Kurzfristige Beschäftigung hat enge Grenzen und ist an vielen Bedingungen geknüpft. Eine davon: Die Beschäftigung muss von vornherein befristet sein, entweder durch vertragliche Vereinbarung oder “nach ihrer Eigenart”. Da eine anschließende Vollzeitbeschäftigung beim demselben Arbeitgeber vereinbart ist, greift die Kurzbeschäftigung nicht.
  4. Kraule_Mirnsack's Profilbild
    Kraule_Mirnsack Autor*in
    Huuuz17.06.2021 18:05

    Wird bei guter Lohnbuchhaltung automatisch als 50 Tage Regelung (bzw. Sind …Wird bei guter Lohnbuchhaltung automatisch als 50 Tage Regelung (bzw. Sind das jetzt 70 durch Corona) steuerbefreit gerechnet und nicht auf 450€ Job. Sag das einfach beim Werksstudi


    Also der Lohnabteilung des Unternehmens bei dem ich die Werkstudentenstelle habe den Sachverhalt schildern und die können das dann so Abrechnen, dass ich nicht zahlen muss?
  5. AS1287's Profilbild
    AS1287
    Bist du familienversichert?
  6. Vermouth28's Profilbild
    Vermouth28
    Wäre dann eine kurzfristige Beschäftigung, dabei wird unterschieden ob es 3 Monate oder 70 Kalendertage im Jahr je nach Arbeitszeit sind.

    Sollte es mehr werden, dann würde ich bei 450 bleiben.
    aber ja die Buchhaltung sollte das alles korrekt wissen. Zur Not bei der Minijobzentrale nachlesen wenn du dich weiter informieren willst
  7. Kraule_Mirnsack's Profilbild
    Kraule_Mirnsack Autor*in
    AS128717.06.2021 18:30

    Bist du familienversichert?


    Aktuell in der Familienversicherung, ja
  8. ikb979's Profilbild
    ikb979
    Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und was du verdienst. Es sei denn, du teilst ihr das mit.
  9. JartySharky's Profilbild
    JartySharky
    Bei dem konkreten Fall kann ich dir leider nicht helfen.
    Aber informiere dich unbedingt über die Stellung von Werkstudenten. Da gibt's einige Sonderregelungen die einem Studenten entgegenkommen. Du musst dich zwar ab 450€ krankenversichern und ein paar Euro in die Rentenkasse zahlen, bis circa 850€ bist du aber frei von sonstigen Abgaben.
  10. Kraule_Mirnsack's Profilbild
    Kraule_Mirnsack Autor*in
    Danke für eure Hilfe, die Tätigkeit ist befristet zum 31.08, danach gehe ich Vollzeit als Praktikant ins Unternehmen.
    Wie ich das jetzt verstanden habe gilt dies da unter 3 Monaten als gelegentlich und ich bleibe Familienversichert ohne zahlen zu müssen.
  11. Grenth's Profilbild
    Grenth
    ikb97917.06.2021 19:03

    Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und …Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und was du verdienst. Es sei denn, du teilst ihr das mit.



    Oder sie fordern halt die Lohnabrechnungen und man ist am Sack
  12. psychograsi's Profilbild
    psychograsi
    ikb97917.06.2021 19:03

    Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und …Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und was du verdienst. Es sei denn, du teilst ihr das mit.


    ich arbeite in der perso und kann dir sagen, dass wir öfter schreiben von Kk bekommen, wo wir gehälter usw offen legen müssen
    sowas würd ich auch nicht machen.
  13. sascha_'s Profilbild
    sascha_
    Der Minijob geht zur Knappschaft und wird von der Krankenkasse eh nicht geprüft, die Beschäftigung ab 21.6 zur Krankenkasse. Zusätzlich zur Einkommensgrenze von 470 Euro hast du noch die Werbungskostenpauschale. 1000 Werbungskosten/12 + 470,00 = 553,33.
  14. sascha_'s Profilbild
    sascha_
    ikb97917.06.2021 19:03

    Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und …Ich kann dir nur sagen, dass die KK nicht weiß wieviel du arbeitest und was du verdienst. Es sei denn, du teilst ihr das mit.


    Und die Meldungen die der Arbeitgeber an die Kraübermittelte enthalten kein Entgelt?
  15. tscherub's Profilbild
    tscherub
    Einfach mal bei der Krankenkasse anrufen?

    Mir konnten die mal bei ähnlichen Fragen sehr kompetent und umfangreich weiterhelfen.
  16. Huuuz's Profilbild
    Huuuz
    Das spielt alles keine Rolle.
    Die Buchhaltung legt dich auf kurzfristige Beschäftigung („70 Tage Regelung“) und dann passts.
    Relevant wird es erst wieder über der Freigrenze, ab der die Lohnsteuer einbehalten wird. (Liegt irgendwo zwischen 8800€ und 10000€).

    (Unter dieser Grenze kann es sein, dass LSt einbehalten wird, aber die bekommst mit der Steuererklärung wieder raus)
  17. headhunter74's Profilbild
    headhunter74
    Einen Monat Teilzeit nicht möglich?
  18. Kraule_Mirnsack's Profilbild
    Kraule_Mirnsack Autor*in
    shine.gutal19.06.2021 10:12

    Kurzfristige Beschäftigung hat enge Grenzen und ist an vielen Bedingungen …Kurzfristige Beschäftigung hat enge Grenzen und ist an vielen Bedingungen geknüpft. Eine davon: Die Beschäftigung muss von vornherein befristet sein, entweder durch vertragliche Vereinbarung oder “nach ihrer Eigenart”. Da eine anschließende Vollzeitbeschäftigung beim demselben Arbeitgeber vereinbart ist, greift die Kurzbeschäftigung nicht.


    Zwei separate Verträge, die Werkstudententätigkeit ist befristet zum 31.08. Geht diese gegen Ende zu bekomme ich den Vertrag für das Vollzeit Praktikum, da muss ich ohnehin Beiträge abführen, geht um den Zeitraum der Werkstudententätigkeit.
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