eingestellt am 15. Feb 2023
Hallo in die Runde,
der März bringt nicht nur den Frühling, sondern diesmal auch eine Strompreisbremse zu uns.
Das Wichtigste im Überblick:
Hast du schon den Infobrief deines Anbieters erhalten?
Eigentlich müssen Energieversorger Preiserhöhungen mindestens sechs Wochen im Voraus ankündigen. In diesem Fall handelt es sich aber nur um eine Preissenkung. Deshalb zögern die Energieversorger, Informationsschreiben zu verschicken. Möglicherweise wollen sie nicht, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Abschlagszahlungen anpassen lassen.
Deshalb::
Folgende Daten benötigst du, um die Strompreisbremse zu berechnen
Was ist mit Januar und Februar?
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Strompreisbremse – Monatliche Entlastung Beispielrechnungen
Entlastung für eine Familie (Verbrauch: 5.000 kWh) bei gleichbleibendem Verbrauch.--> Formel: [4.000 kWh (80 % Verbrauch) x (60 ct/ kWh (Arbeitspreis Anbieter) - 40 ct/ kWh (Strompreisbremse))]/ 12 Monate
Entlastung für einen Single (1.500 kWh) bei gleichbleibendem Verbrauch.--> Formel: [1.200 kWh (80 % Verbrauch) x (60 ct/ kWh (Arbeitspreis Anbieter) - 40 ct/ kWh (Strompreisbremse))]/ 12 Monate
Mehr Informationen bekommst du von deinem Stromanbieter und deiner Bundesregierung
der März bringt nicht nur den Frühling, sondern diesmal auch eine Strompreisbremse zu uns.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die Strompreisbremse wird zum 01.03.2023 eingeführt, gilt aber rückwirkend auch für Januar und Februar.
- Durch die Strompreisbremse wird der Arbeitspreis auf 40 Cent pro kWh für 80 % deines Vorjahresverbrauchs gedeckelt.
- Wichtig: Gerechnet wird mit dem Arbeitspreis, monatl. Grundgebühr und Boni bleiben unberührt (nach aktuellem Stand)
- Dein Anbieter verrechnet die Strompreisbremse direkt mit deinem Monatsabschlag. Du musst nichts weiter tun.
- Das Hilfsprogramm läuft bis zum 30.04.2024.
Hast du schon den Infobrief deines Anbieters erhalten?
Eigentlich müssen Energieversorger Preiserhöhungen mindestens sechs Wochen im Voraus ankündigen. In diesem Fall handelt es sich aber nur um eine Preissenkung. Deshalb zögern die Energieversorger, Informationsschreiben zu verschicken. Möglicherweise wollen sie nicht, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Abschlagszahlungen anpassen lassen.
Deshalb::
- schau dir nochmal die letzte Jahresabrechnung deines Stromversorgers an und
- um den 1.3. herum den Zähler ablesen und dem Anbieter übermitteln
Folgende Daten benötigst du, um die Strompreisbremse zu berechnen
- den Vorjahresverbrauch in Kilowattstunden,
- den Strompreis (Arbeitspreis, Grundpreis, Preis am Ablesetag für die Schlussrechnung),
- den aktuellen Verbrauch.
Was ist mit Januar und Februar?
Die Maßnahme gilt zwar aber erst ab März, wird aber auch rückwirkend für Januar und Februar gezählt. In der Regel wird die Strompreisbremse mit der Jahresendabrechnung verrechnet. Nur wenige Energieversorger wollen die Abschlagszahlung im März 2023 entsprechend anpassen
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Strompreisbremse – Monatliche Entlastung Beispielrechnungen
Entlastung für eine Familie (Verbrauch: 5.000 kWh) bei gleichbleibendem Verbrauch.--> Formel: [4.000 kWh (80 % Verbrauch) x (60 ct/ kWh (Arbeitspreis Anbieter) - 40 ct/ kWh (Strompreisbremse))]/ 12 Monate
Entlastung für einen Single (1.500 kWh) bei gleichbleibendem Verbrauch.--> Formel: [1.200 kWh (80 % Verbrauch) x (60 ct/ kWh (Arbeitspreis Anbieter) - 40 ct/ kWh (Strompreisbremse))]/ 12 Monate
Mehr Informationen bekommst du von deinem Stromanbieter und deiner Bundesregierung
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115 Kommentare
sortiert nachCheck 24 Verivox Preise aktuell ab 30 Cent. Wöchentlich sinken die Preise (bearbeitet)
5km weiter: SWM (25% Anteil an isar2 und dank Merit-Order hoher Gewinn durch 6TWh selbst produziertem Ökostrom) => 62ct
Die Strompreisbremse ist aktuell nur eine Einladung zur Abzocke des Staates.
.
Milliardenkosten für den Steuerzahlen und Nutznießer sind mal wieder die großen Konzerne.
Das Ganze war eine EInladung an die RWE und co. die Preise auf 60 Cent und mehr pro kWh zu erhöhen. Den Kunden kann dann gesagt werden: "Hey, kein Problem, dafür ist die GG niedriger und du zahlst sowieso nur 40 Cent pro kWh."
Vlt. kann man den Beitrag in einen der Sammelthreads zu Verbraucherthemen aufnehmen?
Da lohnt es sich evtl für manche ganz teure kWh Preise nehmen zu wollen
Und was ist, wenn man einen (umzugsbedingten) Anbieterwechsel hatte letztes Jahr und sich der Verbrauch nennenswert verändert hat (z.B. durch Anschaffung einer ladefähigen Karre)?
Und gerade in die Abrechnung vom Voranbieter geschaut - die haben Feb->Feb vom Abrechnungszeitraum...
Grundversorgung hier bei uns im Osten knapp 56 Cent Arbeitspreis und 176 Euro Grundgebühr + 20 Euro für den tollen modernen Zähler.
Zitat "In der Logistik spricht man von einem Bypass, wenn eine Lieferung am Lager oder Händler vorbei direkt vom Lieferanten zum Kunden geht"
Das Haus stand zwei Monate während der Renovierung leer und danach waren wir, verglichen mit den Werten der Vorbesitzer, extrem sparsam.
Shit happens
Dieses "Geschenk" werden wir noch lange abbezahlen dürfen. (bearbeitet)
Auf finanztip.de/gas…se/ steht (und bei der Bundesregierung so ähnlich): "Wenn Du während des Jahres 2023 Deinen Anbieter wechselst, darf er den Rabatt durch die Strompreisbremse oder Gaspreisbremse erst an Dich auszahlen, sobald Du ihm eine Rechnungskopie Deines vorherigen Anbieters/Vertrags geschickt hast. Damit soll sichergestellt werden, dass Dein neuer Anbieter mit dem richtigen Entlastungsbetrag rechnet."
Hat jemand Erfahrung, wie das in der Praxis funktionieren soll?