Vodafone Internet Preiserhöhung: (Sonder)kündigungsrecht vs. Cashback von Check24

11
eingestellt am 13. Mai 2023
Hi,

Vodafone hat uns eine Preiserhöhung des Internetanschlusses angekündigt. Gleichzeitig wurde gemeldet, dass wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen dürfen. Den Vertrag hatten wir im März 2022 abgeschlossen und würde eigentlich 24 Monate laufen.
Damals hatten wir den Vertrag über Check24 (Cashback) abgeschlossen.

Kann mir jemand sagen, wie das sich nun mit dem Cashback von Check24 verhält?
Muss man da theoretisch etwas anteilig zurückzahlen?

Oder einfach kündigen?
Danke!
Zusätzliche Info
Sonstiges
Sag was dazu

11 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. motorrad123's Profilbild
    motorrad123
    Check24 bekommt von Vodafone nach ungefähr 2-3 Monaten ihre Vergütung und zahlen dann das Cashback aus. Alles weitere ist für Check24 gelaufen außer wenn der Vertrag nachträglich storniert wird kann Vodafone die Provision zurückfordern.
    Check24 hat die Provision bekommen und muss diese nicht zurückzahlen, daher kündigen und woanders abschließen.
  2. Fillosov's Profilbild
    Fillosov
    „Kann mir jemand sagen, wie das sich nun mit dem Cashback von Check24 verhält?“

    Man munkelt, dass der Kundenservice von Check24 dazu etwas sagen kann!
    petrr's Profilbild
    petrr Autor*in
    Schlafende Hunde und so
  3. IIIIIIIIIIIII's Profilbild
    IIIIIIIIIIIII
    Hast du das Cashback bereits erhalten? Wenn ja, würde ich kündigen.
  4. Dodgerone's Profilbild
    Dodgerone
    Wenn du das Cashback bekommen hast: entspannt kündigen.
    Du hast den Vertrag erfüllt... Vodafone nicht.
  5. MrBrightside's Profilbild
    MrBrightside
    Komisch also ich Zahl immer noch 19,99 für 50/50
    Nishikigoi_Official's Profilbild
    Nishikigoi_Official
    Richtiger Schnapper
  6. Nishikigoi_Official's Profilbild
    Nishikigoi_Official
    Hatte gleiches schon mal, Cashback etc. einbehalten, alles kein Problem.. Einfach kündigen, hatte damals bei C24 nachgefragt.
  7. Cleoleo95's Profilbild
    Cleoleo95
    Laut CHECK24 Support muss man sich keine Sorgen um eine Rückerstattung des Cashbacks machen. Die sahnen schließlich auch doppelt durch die Vermittlung ab.
's Profilbild
Top-Händler