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eingestellt am 31. Mär 2023
Ich habe ein Leasingauto Ende Nov. 22 bestellt. Per E-Mail wurde mir bestätigt, dass das Auto sofort verfügbar ist. Im Leasingvertrag steht: Unverbindliches Lieferdatum: 20 Dez. 2022
Per E-Mail wurde angekündigt, dass das Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen ausgeliefert wird.
Das Auto wurde ebenfalls zum 23.12.2022 zugelassen - seit dem zahle ich die Vollkasko Versicherung.
Jetzt ist Anfang April 23 und ich habe immer noch kein Auto.
Das Autohaus habe ich vor 3 Wochen via Einschreiben eine Frist zur Auslieferung geschrieben, nachdem es mich im 2-3 Wochen Takt mit Corona, Ukraine, Streik, Energiekrise (was für Ausreden fallen euch noch ein?) vertröstet hat. Angeblich kann der Spediteur nicht liefern…
Diese Frist endet in 3 Tagen.
Wie geht man am besten jetzt juristisch weiter vor.
Mein Ziel: Erstattung der Versicherungskosten + Entschädigung für die ÖPNV Karte.
Per E-Mail wurde angekündigt, dass das Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen ausgeliefert wird.
Das Auto wurde ebenfalls zum 23.12.2022 zugelassen - seit dem zahle ich die Vollkasko Versicherung.
Jetzt ist Anfang April 23 und ich habe immer noch kein Auto.
Das Autohaus habe ich vor 3 Wochen via Einschreiben eine Frist zur Auslieferung geschrieben, nachdem es mich im 2-3 Wochen Takt mit Corona, Ukraine, Streik, Energiekrise (was für Ausreden fallen euch noch ein?) vertröstet hat. Angeblich kann der Spediteur nicht liefern…
Diese Frist endet in 3 Tagen.
Wie geht man am besten jetzt juristisch weiter vor.
Mein Ziel: Erstattung der Versicherungskosten + Entschädigung für die ÖPNV Karte.
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15 Kommentare
sortiert nachEinen Anwalt fragen?
Ich weiß dass es Anwälte gibt. Diese haben aber neunmal ihren Preis und bevor man diesen Schritt geht, ist es doch berichtigt einfach mal in die Runde zu fragen, ob jemand das „Gleiche“ durch gemacht hat und wie er es angegangen ist.
Stattdessen „geh Anwalt“, „oh Gott, so einer ist selbstständig“
Immer wieder eine Freude im Internet.
Was bringt dir, wenn dir jemand sagt, dass nach §56 Abs. 5 (nur ein Beispiel) der Händler dir das Auto ausliefern muss und die entstandenen Kosten zu erstatten hat.
Wenn der Händler nicht reagiert oder sich quer stellt, kannst du das nur über einen Anwalt mit eventuell Gericht lösen. (bearbeitet)
Hab das schon alles mit VW durch (bearbeitet)