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Gewerbeleasing - Frist zur Auslieferung verstrichen

eingestellt am 31. Mär 2023
Ich habe ein Leasingauto Ende Nov. 22 bestellt. Per E-Mail wurde mir bestätigt, dass das Auto sofort verfügbar ist. Im Leasingvertrag steht: Unverbindliches Lieferdatum: 20 Dez. 2022
Per E-Mail wurde angekündigt, dass das Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen ausgeliefert wird.
Das Auto wurde ebenfalls zum 23.12.2022 zugelassen - seit dem zahle ich die Vollkasko Versicherung.
Jetzt ist Anfang April 23 und ich habe immer noch kein Auto.
Das Autohaus habe ich vor 3 Wochen via Einschreiben eine Frist zur Auslieferung geschrieben, nachdem es mich im 2-3 Wochen Takt mit Corona, Ukraine, Streik, Energiekrise (was für Ausreden fallen euch noch ein?) vertröstet hat. Angeblich kann der Spediteur nicht liefern…
Diese Frist endet in 3 Tagen.
Wie geht man am besten jetzt juristisch weiter vor.
Mein Ziel: Erstattung der Versicherungskosten + Entschädigung für die ÖPNV Karte.
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15 Kommentare

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  1. besserweisser's Profilbild
    besserweisser
    Solltest du das nicht lieber einem Anwalt erzählen?
  2. Fillosov's Profilbild
    Fillosov
    „Wie gehe ich am besten weiter juristisch vor?“
    Einen Anwalt fragen?
  3. Yr4th's Profilbild
    Yr4th
    Ein Gewerbe führen aber solche eine Frage hier bei MyDealz stellen....Sachen gibts....
  4. jaehan's Profilbild
    jaehan Autor*in
    Ja, ich habe einfach nach Erfahrungswerten gefragt. Persönliche Erfahrungen. 
    Ich weiß dass es Anwälte gibt. Diese haben aber neunmal ihren Preis und bevor man diesen Schritt geht, ist es doch berichtigt einfach mal in die Runde zu fragen, ob jemand das „Gleiche“ durch gemacht hat und wie er es angegangen ist. 
    Stattdessen „geh Anwalt“, „oh Gott, so einer ist selbstständig“
    Immer wieder eine Freude im Internet.
    Kremar's Profilbild
    Kremar
    Habe das Gleiche durchgemacht. Wie bin ich es angegangen? Bin dann zum Anwalt gegangen.
  5. jaehan's Profilbild
    jaehan Autor*in
    Warum seid ihr eigentlich alle so unfreundlich? Ein Rechtsanwalt wäre eine Lösung aber auch immense Kosten. (bearbeitet)
    noname951's Profilbild
    noname951
    Weil das hier keine Rechtsberatung ist!
    Was bringt dir, wenn dir jemand sagt, dass nach §56 Abs. 5 (nur ein Beispiel) der Händler dir das Auto ausliefern muss und die entstandenen Kosten zu erstatten hat.

    Wenn der Händler nicht reagiert oder sich quer stellt, kannst du das nur über einen Anwalt mit eventuell Gericht lösen. (bearbeitet)
  6. FEB's Profilbild
    FEB
    Du hättest schon nach 6 Wochen des unverbindenlichen Liefertermins (mitte Februar) als Entschädigung auf ein kostenlosen Leihwagen pochen sollen. Die Kosten wegen ÖPVN und Versicherung sind süß und werden höchstwahrscheinlich auch ohne widerspruch übernommen

    Hab das schon alles mit VW durch (bearbeitet)
  7. mdkroko's Profilbild
    mdkroko
    würde den vertrag anfechten und auf schadensersatz verklagen wende dich an einen anwalt
  8. Elomat's Profilbild
    Elomat
    mit einem Thread hier hast du alles richtig gemacht! Wundert mich nur, dass du einen 2013 und nicht 2023er Account hast...
  9. Lordarsch's Profilbild
    Lordarsch
    Hm, Vorschlag machen, das Auto selber zu holen und einen entsprechenden Nachlass oder vernünftiges Giveaway heraushandeln.
  10. Dendrik's Profilbild
    Dendrik
    Was hat denn das Autohaus zu deinem Ziel gesagt? Sind die bereit die Kosten zu übernehmen?
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