Ipad fürs Studium

eingestellt am 26. Jul 2023
Hallo liebe MyDealzer,

ich habe vor mir für mein Studium ein Ipad pro zuzulegen.

Diesbezüglich wäre meine Frage, inwiefern man das steuerlich geltend machen kann (Werbungskosten?) und wenn ja, es für jedes beliebige Ipad geht oder nur die „günstigeren“ Modelle absetzbar sind.

Vielen Dank.
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13 Kommentare

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  1. Konsumer's Profilbild
    Konsumer
    Arbeitsmittel bis 800€ Brutto (952€ inkl. MwSt.) kannst auch 2023 noch sofort abschreiben. Drüber musst eben wie bisher auch auf drei Jahre abschreiben. (bearbeitet)
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    DealerXXL
    Gilt nicht für Hardware
    Computer, Tablets...
  2. DealerXXL's Profilbild
    DealerXXL
    Man kann Sonderausgaben bis zu maximal 6.000 Euro pro Kalenderjahr geltend machen. Darunter fallen auch Tablets, egal welches.
    eshit's Profilbild
    eshit
    Jedoch müssen diese gemäß AfA über mehrere Jahre abgeschrieben werden, wenn sie eine bestimmte Grenze überschreiten. Wenn OJ aber keine Einnahmen hat, wird er keine Steuern sparen. Für deine erste Ausbildung kannst du nur Sonderausgaben für Bildung geltend machen, jedoch wirkt sich das auch nur aus, wenn überhaupt Steuern gezahlt werden, wenn ja, dann müsstest du Brutto schon über ca 16k € verdienen, da auch zum Beispiel die Beiträge zur SV das Einkommen mindert, ab einem zu versteuernden Einkommen von 10k macht sich dann irgendwas bemerkbar.

    Ab der 2. Ausbildung sind es Werbungskosten, die können auch vorgetragen werden.
  3. motorrad123's Profilbild
    motorrad123
    Denk aber dran, steuern kann man nur sparen wenn man steuern bezahlt, wenn man kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen hat (ab ~11k) zahlt man keine Steuern.
    derjupp's Profilbild
    derjupp
    Falsch. Dann hat man einen Verlust und der lässt sich "vortragen".
  4. ceagel's Profilbild
    ceagel
    Gibt es dafür nicht den Verlustvortrag?
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