Balkonkraftwerk im Zusammenhang mit Denkmalschutz und mehreren Eigentümern

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eingestellt am 6. Apr 2023
Hallo Zusammen,

da hier ja viele kreative Köpfe sind und reichlich Wissen, würde ich mich über Tipps und Anregungen freuen.
Wir wohnen in einem MFH, welches Denkmalgeschützt ist.

Gerne würde ich ein Balkonkraftwerk betreiben, bekomme aber vom Amt sowie einen Teil der Eigentümer Steine in den Weg gelegt.

Das Amt untersagt mir das Anbringen eines Balkonkraftwerkes auf der Außenseite des Stabgeländers, da das Geländer auf Transparenz angelegt ist. Ein Vergleich mit den diversen innenliegenden Sichtschutzelementen, die Nachbarn angebracht haben, wird nicht gesehen.

Ein Einspruch wird hier wohl wenig bringen, ein Hoch auf die von allen Seiten ausgerufene Energiewende....
Wie sieht es aber nun mit flexiblen Solarmodulen aus? Diese sind ja nicht dauerhaft mit dem Geländer verbunden und wenn es welche gibt, die man quasi "nur" über das Geländer legen muss, sollten weder Miteigentümer noch das Amt dagegen was machen können. Ich hatte hier mal von irgendjemand einen Link gesehen, der auf welche hingewiesen hat. Komplett Schwarz, sah auch nicht wie ein normales Panel aus und war preislich noch so, dass es ok war. Für 1000 € und mehr lohnt es sich ja auch nicht...

Habt ihr ansonsten noch Tipps oder Ideen? Und nein, auf den Balkon stellen kommt leider nicht in Frage, da dieser gerade mal die größe von 4 Panellen hat und schon noch genutzt werden soll ;-)

Vielen lieben Dank euch und schöne Ostern
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11 Kommentare

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  1. Weidekaiser's Profilbild
    Was tun denn die Eigentümer um dir im Weg zu stehen?

    Ich weiß nicht, welchen Weg du aktuell gegangen bist, aber üblicherweise stellt man ja einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis bzw. ist es bei den meisten Anträgen ja gleich. Man stellt diese. Sofern das Amt das nicht mitträgt, wird man im Rahmen der Anhörung darauf hingewiesen, dass dies aus Gründen nicht zulässig ist und der Antrag deswegen abgelehnt werden soll. Im Zuge dieser Anhörung kann man versuchen die Argumente der Gegenseite zu entkräften (oder umplanen, was hier aber nicht geht). Folgt das Amt der Argumentation gibts den Bescheid und falls nicht, gibts einen ablehnenden Bescheid. Gegen den kann man im schlimmsten Fall noch vor das Verwaltungsgericht ziehen.

    Falls du aber nur telefonisch oder unverbindlich gefragt hast, kann es natürlich passieren, dass der Gegenüber im Amt halt nur erst mal nein sagt, weil er den kompletten Umfang nicht versteht und oder halt erst mal nein sagt. Daher die Frage, was du bisher unternommen hast.

    Man kann natürlich auch ein Fass aufmachen, warum dann die Sichtschutzelemente der anderen okay seien und dein Kraftwerk nicht, aber im Zweifel kann das natürlich auch die Konsequenz haben, dass die Sichtschutzelemente der anderen auch weg müssen. Da hat man dann trotzdem nicht, was man will, aber auch noch einen schiefen Haussegen. Abgesehen davon kann man bei Geländern/Brüstungen natürlich auch argumentieren, dass ein dahinter angebrachter Sichtschutz ja durchaus noch ein offenes Gelände sichtbar macht, eine davorgehängte Solarplatte halt nicht, sofern die nicht gerade ein vergleichbares Muster aufgebracht hat.
  2. Aushilfsmafiosi's Profilbild
    Afaik sind die Regeln / Gesetze dazu vom Bundesland abhängig.
  3. Benjdizza's Profilbild
    Hi hier aus Karlsruhe
    Wohne zur Miete 7 Familien im Denkmalgeschützten Altbau von 1889.
    Wollte mein Balkonkraftwerk in den Innenhof hängen Südseite. Vermieter gefragt passt aber ich soll auch das Amt für Denkmalschutz fragen. Hmmm... Gesagt getan. Anliegen vorgetragen das Amt dann mit bitte um Bilder usw. Hab alles Ausgemessen Überhang Breite (175.5/110/3) inkl winkelverstellbarer Halterung fürs Geländer. Hab Blumenkästen dran müssten dann drei weichen. Die schauen ca 19 cm über das Geländer hinaus was ca 15 grad Neigung entsprechen. Alles. Professionell per paint eingezeichnet Siehe da wochen später ein formular für den Vermieter bekommen der muss dann da lustige Sachen eintragen dann wieder zurück zum Amt die den Stempel drauftun. Laut Sachbearbeiterin wohl einzelfallentscheidugen.
    Franki77's Profilbild
    Innenhofentscheidung...
  4. j__ens's Profilbild
    Regel Nummer 1 beim Balkonkraftwerk ist: Nicht viel fragen, sondern machen. In deinem Fall im Mehrfamilienhaus gehts nur, wenn man es wenig sieht bzw. nicht mitbekommt.

    Die flexiblen Panels kannst du vergessen - da ist der Ertrag zu gering. Wenn möglich, pack was auf das Dach , wenns einfach ist und nicht einsichtig ist ( Flachdach) . Ansonsten sehe ich da wenig Möglichkeiten. Rein rechtlich ist das Solar immer noch dem WEG-Recht oder dem Denkmalschutz untergeordnet.
    Kitereisespezialist's Profilbild
    Autor*in
    Es geht hier weniger um die Miteigentümer, sondern um das Amt....

    Aufs Dach ist auch keine Option
  5. Herakles's Profilbild
    Da du das auf der Stadt (?) schon vorgebracht hast, musst du den Weg beibehalten.
    Aber diesmal beim Land(-ratsamt). Ich würde aber so vorgehen, daß das BKW nur ein wertvolles Nebenprodukt ist.
    Du wünscht dir einen Wind und Sichtschutz auf dem Balkon wie deine Nachbarn auch. Ein BKW hat den Nebeneffekt der Energiegewinnung
    Gibt es am Haus eine Sichtseite und Hofseite? Wo liegt dann der Balkon?
    "Nach vorne raus" wirds schwierig.
  6. KR0K0F4NT's Profilbild
    wende Dich an die lokale Presse, ggf mit Mithilfe von Politikern. Alle reden von Klimawende, alle wollen Solar, und der 'Denkmalschutz' schiesst wieder quer? Gab's auch schon bei extra3...
  7. TanteHilde's Profilbild
    Altbau 1870. Essembleschutz - heißt, liegt in nem Ring innerhalb der "Altstadt". Da nur die Straßenfront im Denkmalbereich liegt, ist es egal was hinterm Haus passiert. Aber leider ist die Fassade (inkl Dach) drin.

    Es mussten die teuren alten Ziegel sein, darf sie aber nun durch PV-Anlage verstecken. Wichtig, es muss ein "schönes Bild" ergeben und die Module müssen ohe silbernen Rahmen etc sein. Schönes Bild heißt, Rechteck überhalb der Dachfenster. Fläche zwischen den zwei Dachfenstern darf nicht eingebaut werden. Weil dann ist es ja kein einheitliches Rechteck mehr

    Unser Nachbar scheißt auf das Amt und hat sich letztens einfach nen Balkonkraftwerk aufs Dach knallen lassen...mal gucken was die Dame vom Amt macht, wenn sie zur Abnahme vorbeikommt und dann das andere Dach sieht.
  8. Franki77's Profilbild
    Kann ja mal ne Fotomontage machen mit verschiedenen Modulen (maßstabsgerecht) und diese per Mail an die jeweiligen öffentlichen Stellen schicken; da bekommt er dann eine Auskunft
  9. Kitereisespezialist's Profilbild
    Autor*in
    Widerspruch ist eingereicht....

    Hat jemand Erfahrungen mit schattenresistenten Modulen wie z.b. von die Hot Spot Free von AE Solar? Würden diese hinter einem Stabgeländer gehen und sinnvoll sein`?
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