eingestellt am 4. Mai 2023 (eingestellt vor 19 h, 55 m)
Ganz geile Nachrichten für alle unbegrenzten Datentarife bei denen ja gerne mal die "stationäre" Nutzung ausgeschlossen wurde.
BGH Urteil vom 4. Mai 2023 - III ZR 88/22
juris.bundesgerichtshof.de/cgi…k=1
Hier mal von einem Laien zusammengefasst:
Ich darf den Internetzugang im Rahmen eines Mobilfunkvertrags auch für stationäre Geräte wie Router verwenden. Klauseln, die dem widersprechen, sind nicht rechtsgültig. Dieses Prinzip wird als Endgerätefreiheit bezeichnet (vgl. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/2120). Es gibt keine rechtliche Basis, um eine Trennung zwischen Internetzugangsdiensten im Mobilfunk- und Festnetzbereich vorzunehmen. Der Endnutzer hat grundsätzlich die Freiheit, aus den verfügbaren Endgeräten dasjenige zu wählen, das er für den Zugang nutzen möchte.
BGH Urteil vom 4. Mai 2023 - III ZR 88/22
juris.bundesgerichtshof.de/cgi…k=1
Hier mal von einem Laien zusammengefasst:
Ich darf den Internetzugang im Rahmen eines Mobilfunkvertrags auch für stationäre Geräte wie Router verwenden. Klauseln, die dem widersprechen, sind nicht rechtsgültig. Dieses Prinzip wird als Endgerätefreiheit bezeichnet (vgl. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/2120). Es gibt keine rechtliche Basis, um eine Trennung zwischen Internetzugangsdiensten im Mobilfunk- und Festnetzbereich vorzunehmen. Der Endnutzer hat grundsätzlich die Freiheit, aus den verfügbaren Endgeräten dasjenige zu wählen, das er für den Zugang nutzen möchte.
Zusätzliche Info
Bundesgerichtshof zur Endgerätewahlfreiheit bei einem Mobilfunkvertrag mit Internetnutzung
55 Kommentare
sortiert nach- Das ende der reinen Datentarife? Oder Mobilfunkverträge werden nun nochmal teurer weil kein Zero-Rating und keine Gerätebeschränkung mehr.Autor*inWenn das deine Vermutung ist, dann lieber schnell noch buchen
Ich glaube die Leute für die das relevant ist, nutzen es eh schon so. Allerdings freut man sich sicherlich über die rechtliche Sicherheit jetzt.
Wenn man mal über die Grenzen schmult, sieht man auch, was für ein abartig geiler Markt der deutsche Mobilfunkmarkt für die Anbieter ist.
20GB für 6€/Monat
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70GB + Allnetflat für 9€/Monat:
Forfait mobile Cdiscount Mobile Appels/SMS/MMS illimité + 70 Go de DATA 4G dont 12Go en Europe/DOM (Sans engagement)
Alles OHNE! Vertragslaufzeit (bearbeitet) - Ich habe mir ja einen Unlimited 5G bei der Telekom geholt, dank iPhone 13 Pro für eff. ca 16€ im Monat
Dann habe ich mir einen 4G+ Router von vodafone Giga (oder so ähnlich :D) bei Kleinanzeigen gekauft, für 60 €.
Jetzt habe ich >200 Mbit/s im Download und ein Problem mit der Telekom-SIM im Vodafone-Router gab es zu keinem Zeitpunkt.
Lediglich der PING ist mit 25 ms etwas größer. Stört mich aber nicht weiter, da ich eh keine (Online-)Games spiele.Autor*inWenn Du statt 4G einen 5G Router hättest (leider aktuell noch unverschämt teuer), wäre dein Ping besser als bei fast jedem DSL Anschluss. - Was bedeutet das für Freenet Funk?Du kannst das Endgerät frei wählen.
- Apropos Handytarife und Urteil.
Bei der Telekom tut sich gerade was, bezüglich des Wegfalls von StreamOn.
stadt-bremerhaven.de/tel…uf/Bei der Telekom tut sich gerade was, bezüglich des Wegfalls von StreamOn
Hab mich schon gewundert, wieso im Kundencenter
unbegrenzes Volumen für 58 Tage steht - Danke für den Hinweis!
- Vielen Dank für den Hinweis.
Mal schauen, wie die Unternehmen dazu reagieren.Tethering konsequent verbieten? - Eh.. ein Urteil von Oktober 2022... bisschen spät..?!
Immerhin sind wir jetzt bei Mai 2023 (bearbeitet)Autor*inDas Urteil ist von heute - War ja abzusehen und habe ich bisher auch immer so gemacht, egal was da nun genau in den AGB stand
- cool endlich rechtssicherheit
- Fair use gibt’s aber doch immer noch oder? Wenn man also anfängt 4K über Mobilfunk zu streamen gibt’s trotzdem die Kündigung …?Ging damals mit StreamOn problemlos.
- Konnte (oder hat) doch eh nie jemand kontrollierenGeht ja vielmehr um dich selber und die Rechtssicherheit. Was der Anbieter des Mobilfunkvertrages letztendlich umsetzt ist ja ein ganz anderes Thema.
- Dann kann ich wohl nun endlich meine Telekom 100GB Router SIM auch in meinem Handy verwenden?
- @admin gab es nicht vor ca. 2 Jahren bereits ein Urteil dass man die SIM Karte von einem unbegrenzten Tarif im stationären Router nutzen darf?
Odet wurde hier das nur nochmal bestätigt dass man es nutzen kann.Das stand schon seit jeher mit der Routerfreiheit fest. Die Anbieter prügeln das halt durch die Instanzen. - Funk hat wohl lt. Erfahrungsberichten nicht mehr gemeckert,
wenn man das stationär und hohen Volumen genutzt hat. - Hier gibt es einen ausführlichen Bericht nach dem Urteil der ersten Instanz (2021), in der auch der Gegenstand der Klage sowie der Beklagte genannt sind.
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